Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Selbständigkeit und Rentenverischerung

von ERKS04.05.2009 | 13:05
982 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin zu zur Zeit Arbeitslos, möchte mich aber demnächst Selbständig machen. Momentan bezahlt ja das Arbeitsamt die Rentenversicherung. Wo hoch wäre den der mindestbeitragssatz im DRV? Und muss ich dem DRV mitteilen dass ich Selbständig bin oder macht dass das Arbeitsamt?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Viele Selbständige sind per Gesetz pflichtversichert. Alle anderen Selbständigen können der Rentenversicherung auf Antrag beitreten oder sich freiwillig versichern. Bevor sie sich daher selbständig machen, sollten sie unbedingt eine Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen um sich umfassend und individuell beraten zu lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Versicherungspflichtig nach § 2 SGB VI sind u.a. Lehrer, Handwerker, Hebammen, Seelotsen, Künstler usw. So wie es aussieht betreiben Sie ein Dienstleistungsgewerbe und sind somit nicht versicherungspflichtig. Prüfen lassen können Sie das mit dem VD V023.

3 Antworten

Oder soam 04.05.2009 | 13:48
freiwillig oder Pflicht-Vers.: mind. 79,60 EUR/Monat (19,9% von 400 EUR) max. 1.074,60 EUR/Monat (19,9% von 5.400 EUR) Meldepflicht kann für Sie je nach Tätigkeit bestehen ;-) (vgl. § 2 SGB VI)
ERKSam 04.05.2009 | 19:34
Erstmal danke für die Antworten. Welche Berufsgruppen sind denn pflichtversichert? Verkaufe über ebay und meinen Online Shop, arbeite überwiegend zu Hause. Wäre ich dann pflichtversichert oder nicht?
Bescheideneram 05.05.2009 | 06:57
Sofern Sie nicht "überwiegend für einen Auftraggeber" als z.B. Sub-Unternehmer tätig sind - das käme in diesem Zusammenhang möglicherweise als Vertreiber einer bestimmten Marke in Betracht - scheint keine Versicherungspflicht für Selbständige vorzuliegen. Endgültig kann Ihnen das hier jedoch nicht bestätigt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie den Vordruck V023 an den zuständigen RV-Träger senden, Sie erhalten dann eine entsprechende Entscheidung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026