Nachzuweisen sind die erzielten Einkommen mittels des Steuerbescheides, anhanddessen die Rentensachbearbeitung im Nachhinein prüft, ob für die jeweiligen Kalenderjahre die Beiträge in korrekter Höhe gezahlt wurden.
Die Erhebung der laufenden Beitragszahlung erfolgt dann i.d.R. anhand des letzten Steuerbescheides.