Hallo Rosemarie,
sofern die Rente alleine nicht ausreichend ist um die Pflegekosten zu decken, muss der Bedürftige seine Ersparnisse, bis zu einem Freibetrag, zur Deckung einsetzen. Die Träger der Sozialhilfe handel aufgrund der internen Arbeitsanweisungen erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich bei der Bestimmung des Freibetrages. Von dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung sollten Sie absehen. Nährer Auskünfte erteilt Ihnen der Träger der Sozialhilfe.