Die Ärzte Ihres Rentenversicherungsträgers haben im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags die Aufgabe, sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen zu machen. Es ist daher wichtig, dass Sie bereits zu Beginn des Verfahrens eine Gelegenheit finden, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen. Die Beantwortung dieser Frage - und anderer Fragen - gibt daher einen Eindruck, wie sich Ihre Gesundheitsstörungen oder Beschwerden in Ihrem Alltag und in Ihrem Berufsleben auswirken. Diese Angaben sind ausdrücklich freiwillig. Wenn Sie Fragen nicht beantworten wollen, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.