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Experten-Antwort

Selbsteinschätzungsbogen R0215

von Paco26.11.2019 | 11:31
6892 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor kurzem ein Antrag auf Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun habe ich ein Brief bekommen mit der Aufforderung das ich den Selbsteinschätzungsbogen R0215 ausfüllen soll. Ist dieser Bogen nicht mehr freiwillig, oder muss man ihn jetzt ausfüllen? Gruß Paco

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paco,

der Selbsteinschätzungsbogen R0215 ist trotz Streichung der bisherigen Aussage weiterhin freiwillig. Sie können nicht gezwungen werden den Vordruck auszufüllen.

Allerdings unterstützen Sie mit einem ausgefüllten Vordruck und der Einschätzung Ihres Gesundheitszustands das Ärzteteam des Rentenversicherungsträgers. Evtl. hilft der Vordruck auch dabei schneller über Ihren Antrag entscheiden zu können.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo DS,

die verwertbare Meinung der DRV können Sie direkt dem Vordruck R0215 entnehmen:

"als Ärzteteam Ihres Rentenversicherungsträgers haben wir im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags die Aufgabe, uns ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen zu machen. Es ist uns daher wichtig, dass Sie bereits zu Beginn des Verfahrens eine Gelegenheit finden, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen. Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie uns mit Ihren Antworten auf einige Fragen einen Eindruck geben, wie sich Ihre Gesundheitsstörungen oder Beschwerden in Ihrem Alltag und in Ihrem Berufsleben auswirken.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Mitarbeit.

Das Ärzteteam Ihrer Deutschen Rentenversicherung"

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10 Antworten

Freiwilligam 26.11.2019 | 11:46
Nein, der Bogen ist und bleibt freiwillig. Die DRV hat sich nur dazu entschieden das nicht mehr auf dem Bogen zu vermerken. Warum das so ist, da kann sich jeder selber einen Reim drauf machen ;-)
Pacoam 26.11.2019 | 12:12
Hm, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wundere mich ein wenig weil ich den im Brief angegebenen Sachbearbeiter angerufen hatte und dieser meinte das er ausgefüllt werden müsse. Auf mein Einwand,das ich diesen Bogen beim Erstantrag auch nicht ausgefüllt habe, meinte er dass das jetzt was anderes wäre und ich ihn jetzt auszufüllen habe, da sie sonst wohl Probleme mit den Ärzten dort bekommen. Jetzt überlege ich nur ob ich den Brief komplett ignoriere und ihn gar nicht ausfülle oder ob ich einfach nur Name und Unterschrift hinschreibe, sonst alles leer lasse und zur Rentenversicherung schicke. Gruß Paco
Grobiam 26.11.2019 | 12:34
Diesen Bogen habe ich auch erstmals bei der dritten(und letzten) Verlängerung ausgehändigt bekommen,vorher nicht.Ich habe dieses umfangreich, noch bestückt mit Anlagen, ausgefüllt. Man kann der RV damit Dinge mitteilen, die man sich vielleicht schon für eine eventuell anstehende Begutachtung zurecht gelegt hatte. So nach dem Motto... Was ich unbedingt noch zu sagen hätte. Ergebnis war die Gewährung auf Dauer ohne weitere Begutachtung. Daher finde ich diese Selbstauskunft gar nicht so schlecht! Sie können dort explizit schildern, welche Erkrankungen Ihnen in welcher Form zusetzen.
Rentenschmiedam 26.11.2019 | 12:19
Hallo, das Nichtausfüllen beschleunigt natürlich aber auch nicht gerade das Rentenverfahren. Aber Jeder ist seines Glückes Schmied. Mit besten Grüßen
Pacoam 26.11.2019 | 12:41
Ja im Endeffekt könnte ich ihn auch ausfüllen, nur geändert hat sich zum Erstantrag, vor zwei Jahren, überhaupt gar nichts. Für mich war jetzt auch erst mal nur wichtig zu wissen daß dieser Bogen immer noch freiwillig ist. Mich hatte halt nur die Aussage des Sachbearbeiters gewundert.
DSam 26.11.2019 | 14:46
Ist das eine verwertbare Meinung der DRV? Ich würde das gerne zur weiteren Klärung bei den zuständigen Datenschutzbehörden verwenden. Das die Aussage eines Erkrankten zu seinem eigenen Gesundheitszustand, also eines med. Laien, zum Vor- und/oder Nachteil gewertet werden kann (beides wäre ja explizit möglich), werde ich dann mal weiterleiten.
Pacoam 26.11.2019 | 15:08
OK, dann weiss ich bescheid. Vielen Dank an alle
Wer lesen kannam 26.11.2019 | 15:08
Zitat von DS anzeigenausblenden
Viel Spaß dabei! Ich an Ihrer Stelle würde mir die Expertenantwort noch mal in Ruhe durchlesen. Sie haben da was reininterpretiert, was die/der Experte/in gar nicht geschrieben hat.
Upsam 26.11.2019 | 15:14
Ist das eine verwertbare Meinung der DRV? Ich würde das gerne zur weiteren Klärung bei den zuständigen Datenschutzbehörden verwenden. Das die Aussage eines Erkrankten zu seinem eigenen Gesundheitszustand, also eines med. Laien, zum Vor- und/oder Nachteil gewertet werden kann (beides wäre ja explizit möglich), werde ich dann mal weiterleiten.
Viel Spaß dabei! Ich an Ihrer Stelle würde mir die Expertenantwort noch mal in Ruhe durchlesen. Sie haben da was reininterpretiert, was die/der Experte/in gar nicht geschrieben hat.
na dann kann ja nix passoeren
nix DSam 26.11.2019 | 15:35
Zitat von DS anzeigenausblenden
Allerdings unterstützen Sie mit einem ausgefüllten Vordruck und der Einschätzung Ihres Gesundheitszustands das Ärzteteam des Rentenversicherungsträgers. Evtl. hilft der Vordruck auch dabei schneller über Ihren Antrag entscheiden zu können.
Ist das eine verwertbare Meinung der DRV? Ich würde das gerne zur weiteren Klärung bei den zuständigen Datenschutzbehörden verwenden. Das die Aussage eines Erkrankten zu seinem eigenen Gesundheitszustand, also eines med. Laien, zum Vor- und/oder Nachteil gewertet werden kann (beides wäre ja explizit möglich), werde ich dann mal weiterleiten.
Hallo DS, alle medizinischen Unterlagen, die in einem EM-Verfahren von der DRV bewertet werden, können zum Vor- oder Nachteil gereichen. Warum sollte das bei den eigenen Angaben anders sein? Was soll daran datenschutrechtlich bedenklich sein? Eine Entscheidung über das Vorliegen von EM geht immer zum Vor- oder zum Nachteil aus, also ist die vorangehende Bewertung der DRV immer vor- oder nachteilig. Das liegt in der Natur der Sache! Übrigens: Wenn Sie zum Hausarzt gehen, wird der Sie auch immer fragen: "Was haben Sie für Beschwerden? Wie fühlen Sie sich?". Ohne Ihre Angaben würde Ihr Hausarzt nur im Trüben fischen, könnte mögliche Erkrankungen nur schwer beurteilen. Wenn Sie Ihre Beschwerden nicht schildern, kommt er womöglich zu dem Befund: "Sie erscheinen völlig gesund!
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