Hallo Paco,
der Selbsteinschätzungsbogen R0215 ist trotz Streichung der bisherigen Aussage weiterhin freiwillig. Sie können nicht gezwungen werden den Vordruck auszufüllen.
Allerdings unterstützen Sie mit einem ausgefüllten Vordruck und der Einschätzung Ihres Gesundheitszustands das Ärzteteam des Rentenversicherungsträgers. Evtl. hilft der Vordruck auch dabei schneller über Ihren Antrag entscheiden zu können.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung