Hallo Sabine H.,
die anderen Forumsteilnehmer haben Ihnen ja schon gute Hinweise gegeben. Füllen Sie den Punkt möglichst "nach Gefühl" aus und nicht nach vermuteter Folge. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, dann schreiben Sie das einfach so hin oder lassen die Frage offen. Sich mit dem behandelnden Arzt zu beratschlagen, finde ich auch eine gute Idee.
Letztlich wird der Sozialmediziner beim Rentenversicherungsträger nach allen vorliegenden Unterlagen entscheiden. Der Selbsteinschätzungsbogen bietet hier eine Möglichkeit, die eigene Position mit einzubringen - sollte aber vom Einfluss auf die Entscheidung nicht überbewertet werden.