Die steuerliche Absetzbarkeit des zusätzlichen Altersvorsorgebeitrages als Sonderausgabe (Höchstbetrag 2006: 1575 Euro)
erfolgt nicht zusätzlich zur Riesterzulage sondern es findet ein Vergleich satt, was für den einzelnen günstiger ist. Beträgt Ihre Steuerersparnis weniger als die Zulage, bleibt es bei der Zulage!