Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit haben gem. § 240 SGB VI nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Solle es Ihnen konkret um die Berufsunfähigkeitsrente gehen, sollte sich Ihr Mann auf jeden Fall privat absichern. Die teilweise und volle Erwerbsminderungsrente, die sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht, setzt voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Notwendig für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher, dass Ihr Mann einen Antrag auf Pflichtversicherung stellt, eine freiwillige Versicherung erfüllt die Voraussetzungen nicht. Mit Verlassen der gesetzlichen Rentenversicherung hat Ihr Mann frühestens einen Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 Jahren, wobei hier ausschließlich die in den 18 Jahren geleistete Beiträge zugrunde gelegt werden. Insofern ist bei der zu erwartenden Rentenhöhe eine private Vorsorge sicherlich empfehlenswert.