Guten Tag,
Mein Mann ist 1972 geboren und seit dem 01.03.1998 selbstständig als Handwerksmeister tätig. Im September diesen Jahres hat er 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun stellt sich für ihn die Frage, ob er weiterhin freiwillig in die gesetzliche Versicherung einzahlt oder privat vorsorgt. Die wichtigste Frage stellt sich hierbei auf die Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Bekommt er die Erwerbsunfähigkeitsrente auch wenn er die Rentenversicherung verlässt oder muss er den Mindestbeitrag von 79,60 € monatlich zahlen und den Anspruch aufrecht zu erhalten? Muss er privat vorsorgen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Welche Nachteile hat er, wenn er die gesetzliche Rentenversicherung nach 18 Jahren verlässt? Muss er zusätzlich eine private Altersversorgung abschließen?
Sie sehen viele Fragen - ich hoffe Sie können mir helfen.
Vielen Dank