Hallo W.H.,
ich gehe davon aus, dass Sie vor 1984 noch keine 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und dass seit dem 01.01.1984 auch nicht lückenlos rentenrechtliche Zeiten vorliegen.
Von diesen Voraussetzungen ausgehend ist die Zahlung freiwilliger Beiträge zum Erhalt bzw. Aufbau des Erwerbsminderungsrentenschutzes nicht ausreichend. Es wäre die Zahlung von Pflichtbeiträgen erforderlich.
Die freiwilligen Beiträge würden sich auf den Bezug einer späteren Altersrente auswirken.
Sollten Sie jedoch die o.a. Voraussetzungen erfüllen, dann könnte mit einer lückenlosen Zahlung freiwilliger Beiträge direkt im Anschluss an die letzte rentenrechtliche Zeit der Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten werden.