Hallo Liane,
zunächst einmal wäre zu prüfen, ob Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden, die grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt. Es sind nämlich nicht alle selbständigen Tätigkeiten versicherungspflichtig.
Die Höhe des Arbeitseinkommens spielt daher nur eine Rolle, wenn Sie grundsätzlich versicherungspflichtig wären. Dann bestünde bei einem Arbeitseinkommen bis zu 450 Euro monatlich Versicherungsfreiheit und bei einem höheren Arbeitseinkommen Versicherungspflicht.
Für mich stellt sich dabei auch die Frage, wie Sie das genau auf 450 Euro monatlich begrenzen wollen.
Sofern Sie nicht versicherungspflichtig auf Grund der selbständigen Tätigkeit sein sollten, gibt es - wie Schade richtig geschrieben hat - verschiedene Fallgestaltungen, bei denen Lücken in Ihrem Versicherungsleben nicht bestehen würden.
Sollten Sie allerdings eine freiwilligen Beitragszahlung in Erwägung ziehen, dann sollten Sie sich vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung darüber informieren, ob dies für Sie auch sinnvoll ist. Bei den Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Leistungen in der Rentenversicherung werden nämlich u. U. freiwillige Beiträge nicht berücksichtigt.