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Experten-Antwort

Selbstständig - freiwillig oder Antrag auf Pflichtversicherung?

von Sima04.02.2019 | 14:27
122 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, zum 1. April mache ich mich mit einem Einzelhandelsgeschäft selbstständig. Bisher war ich angestellt und habe bis auf kurze Phasen des Studiums und der Kindererziehung Beiträge (wegen Teilzeit allerdings geringe) einbezahlt. Dies möchte ich auch während meiner Selbstständigkeit tun. Was mir dabei noch nicht klar ist, sind jeweils die Vor- und Nachteile der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung. Klar, in der freiwilligen sind die Beiträge flexibel, das ist nicht schlecht. Sind die Leistungen die gleichen? Oder stimmt es, dass die Leistungen der Pflichtversicherung umfangreicher sind? Aus der Pflichtversicherung kommt man ja aber nicht mehr raus. Aber warum sollte das ein Nachteil sein? Danke für die Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2019 | 14:53

Die Frage, ob eine Antragspflcihtversicherung oder eine freiwillige Versicherung sich im Sinne des Versicherungsschutzes lohnt, lässt sich nur individuell beantworten. Insofern ist der Hinweis auf eine entsprechende Beratung durch den Rentenversicherungsträger sehr richtig.

Erste Einzelheiten können Sie aber bereits den folgenden Informationen entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html

oder hier eine Broschüre zum Download:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=23

2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 04.02.2019 | 14:41
Bei der Antragspflichtversicherung bleibt der Erwerbsminderungsschutz bestehen. Zwar sind die Beiträge nicht sonderlich flexibel (richten sich i.d.R. nach dem tatsächlichen Einkommen), dafür ist der Schutz nicht zu verachten. Freiwillige Versicherung bietet diesen Vorteil nicht, dafür können Sie aber jederzeit aufhören zu zahlen bzw. die Beiträge anpassen. Dringende Empfehlung: Vorsprache in einer Beratungsstelle der DRV. Da kann der Antrag auch gleich mit Ihnen aufgenommen werden.
chiam 04.02.2019 | 14:43
Die Rentenhöhe unterscheidet sich nicht bei gleich hohen freiwilligen bzw. Pflichtbeiträgen. Bestimmte Voraussetzungen kann man aber nur mit Pflichtbeitragszeiten erfüllen. Das betrifft vor allem die Erwerbsminderungsrente (in den fünf Jahren vor dem Leistungsfall müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen gelegen haben). Auch eine Rehabilitation und eine vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte bekommen Pflichtversicherte leichter.
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