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Experten-Antwort

Selbstständig / halber Regelbeitrag

von Georg28.04.2019 | 09:28
233 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mich würde mal interessieren wie es sich bei der freiwilligen Zahlung in die Rentenversicherung mit dem halben Regelbeitrag verhält. Ich bin seit Anfang des Jahres Einzelunternehmer und betreibe eine kleine Consulting-Agentur. Ab dem kommenden Jahr möchte ich auch wieder in die Rentenversicherung einzahlen. Da lese ich sehr häufig etwas von einem halben Regelbeitrag. Mich würde interessieren wie dieser halbe Regelbeitrag bei der Rente angerechnet wird? Als Arbeitnehmer habe ich ja die Hälfte gezahlt und die andere Hälfte mein damaliger Arbeitgeber. Ich würde dann ja nur die/eine Hälfte einzahlen. Würde auch nur die eine Hälfte angerechnet werden? Und der volle Regelsatz beträgt ja 579,39€ (18,6%). Umgerechnet auf einen Arbeitnehmerlohn könnte das ja ein Gehalt von ca. 3000€ brutto pro Monat als "Bemessungsgrundlage" ergeben. Hieße das jetzt, dass ich bei der Zahlung eines halben Regelbeitrags nur so viel einzahlen würde wie jemand, der ca. 1500€ brutto im Monat verdient? Ich hoffe sie verstehen, worauf ich hinaus möchte. Gruß Georg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2019 | 11:31

Hallo Georg,

beim Durchschnittsbeitrag (monatlich 579,39 Euro) erhöht sich Ihr monatlicher Rentenanspruch pro Jahr Beitragszahlung um rund 30 Euro. Beim halben Beitrag erhöht sich Ihr monatlicher Rentenanspruch pro Jahr Beitragszahlung um rund 15 Euro.

1 Antworten

chiam 28.04.2019 | 10:53
Die Rentenversicherung betrachtet nur, was bei ihr ankommt, also X Euro Beitrag. Daraus ergibt sich dieselbe Entgeltpunktzahl, egal, ob der Beitrag sich aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil zusammensetzt oder nicht.
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