Hallo,
ich bin als Softwareentwickler freiberuflich tätig, habe keine Angestellten.
Meine Tätigkeit ist projektbezogen mit Laufzeiten von 2-9 Monaten, wobei ich meist nur über einen Vermittler (mein Vertragspartner) zu den verschiedenen Projekten Zugang bekomme.
Die Ausgestaltung des Projekts, Zeitplanung und Risiko liegen bei mir. Auch liegt es komplett in meiner Hand, ob und welches Projekt ich nach Abschluss annehme.
Nun zur Frage:
Lässt sich in diesem Fall eine Aussage darüber treffen, ob eine Selbstständigkeit mit nur einem Arbeitgeber vorliegt, nur weil ich u.U. im Jahr mehrere Projekte über den selben Vermittler angenommen habe?
Und während des Jahres weiss ich noch gar nicht, ob ich gegen Ende über einen anderen Vermittler ein anderes Projekt bekomme?
Zählt in diesem Fall der Vermittler (mein Vertragspartner) als Arbeitgeber oder der Endkunde, bei dem ich das Projekt bestreite?
Wer kann mir in diesem Fall detailiert und rechtssicher Auskunft geben? Gibt es dann soetwas wie eine Befreiung oder muss ich jedes Jahr aufs neue zittern, ob ich von diesem Passus betroffen bin oder nicht?
Vielen Dank im Voraus.