Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Selbstständig mit weniger als 400 Euro Gewinn: Meldepflicht?

von Geringfügig09.10.2011 | 22:10
5367 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich bin Freiberufler mit einem Gewinn von unter 400 Euro im Monat. Aus familiären Gründen ist auch keine Änderung in Sicht. Nun habe ich gelesen, man muss sich spätestens nach 3 Monaten der Selbstständigkeit bei der DRV melden. Ich habe das nie gemacht, weil ich immer unter 400 Euro Gewinn war, also nicht rentenversicheurungspflichtig. Was die Steuererklärung auch belegen kann. Hätte ich mich trotzdem melden müssen? Wenn ich es nun nachhole, drohen Ordnungsgelder? MFG Geringfügig

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "-_-" können wir uns anschließen. Nicht jeder Selbständige unterliegt automatisch der Pflichtversicherung in der Rentenversicherung, sondern nur diejenigen, die unter den Personenkreis nach § 2 SGB 6 fallen.

Fallen Sie jedoch unter den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbständigen, sind Sie auch verpfllichtet, sich innerhalb drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu melden, unabhängig vom voraussichtlichen Gewinn. Vielmehr prüft der Rentenversicherungsträger, ob evtl. Versicherungsfreiheit aufgrund Geringfügigkeit vorliegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nach § 320 SGB 6 handelt ordnungswidrig, wenn vorsätzlich oder leichtfertig entsprechende Meldungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet werden. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Dies liegt jedoch stets im Ermessen des Rentenversicherungsträgers, wobei hier alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden müssten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 09.10.2011 | 23:13
Prüfen Sie erst einmal, ob Sie überhaupt zu dem von der Meldepflicht betroffenen Personenkreis gehören. § 190a SGB 6 erfasst folgende Selbständige, die kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind: – nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB 6 Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (z. B. selbständige Ski-, Tennis-, Golf-, Reit-, Schwimm-, Fahrlehrer, ferner Lehrbeauftragte/Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen, sofern sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen), – nach § 2 S. 1 Nr. 2 SGB 6 Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (z. B. selbständige Krankenschwestern, Krankenpfleger, überwiegend auf ärztlicher Anordnung tätige Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten/Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten), – nach § 2 S. 1 Nr. 3 SGB 6 Hebammen und Entbindungspfleger und – nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB 6 Selbständige mit einem Auftraggeber (vormals als sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige beschrieben), die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Der so definierte Personenkreis der Selbständigen zeichnet sich danach nicht durch die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, sondern vielmehr durch die o. g. typischen Tätigkeitsmerkmale aus.
Geringfügigam 11.10.2011 | 13:41
Ja, ich falle unter die Versicherungspflichtigen. Gemeldet hatte ich mich wegen des Gewinns unter 400 Euro nicht. Werde ich wohl nachholen müssen. Daher nochmals die Frage: drohen irgendwelche Forderungen, wenn ich belegen kann, dass der Gewinn immer unter 400 Euro im Schnitt lag?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026