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Experten-Antwort

Selbstständig trotz voller Erwerbsminderungsrente

von Friese05.03.2012 | 18:25
1804 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage an die Experten: Meine Frau und ich beziehen die volle Erwerbsminderungsrente. Nun wollen wir evtl. eine Solarstromanlage aus unserem Dach installieren und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Damit werden wir aber zu Unternehmern. Gibt es dadurch Probleme mit der RV.? Vielen Dank für die Antwort im Vorraus.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Uuuuups“ wird zugestimmt. Bitte klären Sie weitere Fragen direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ab.

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3 Antworten

Hoyeram 05.03.2012 | 19:34
Sobald Sie dazu in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, entfällt Ihr Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie der DRV nachweisen wollen, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit als Stromerzeuger tatsächlich nicht mindestens drei Stunden täglich ausüben können.
Uuuuupsam 06.03.2012 | 01:04
"Hoyer" liegt voll daneben. Die Arbeitszeit spielt bei einer Solarstromanlage im Normalfall überhaupt keine Rolle, es sei denn es wäre eine Großanlage mit so erheblichem Arbeitsaufwand, dass offensichtlich eine Arbeitszeit von täglich mehr als 3 Stunden anfällt, bei Ehegatten also mehr als 6 Stunden. Die Einnahmen als Unternehmer aus dem Betrieb einer Solarstromanlage sind Arbeitseinkommen und daher meldepflichtig. Die Anrechnung erfolgt nach § 96a SGB VI. Der Betrag von 400,- EUR monatlich müsste aber dann überschritten sein. Ansonsten sind die Einnahmen rentenunschädlich. Wenn Sie die Anlage im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft mit dem Ehegatten betreiben, wären das daraus erzielte Arbeitseinkommen ggf. hälftig jedem Ehegatten zuzuordnen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.
Nun jaam 08.03.2012 | 19:42
Ich hale es für äußerst fraglich, ob die Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage Arbeitseinkommen sind bzw. sein müssen. Sie sollten durch einen Steuerberater prüfen, lassen, ob es nicht eine andere Konstruktion gibt. Zudem haben Sie ja Abschreibungen; ob es da überhaupt und wenn ja, ab wann tatsächlich zu Überschüssen kommt.
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