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Selbstständig

von mlibra27.09.2007 | 19:29
1181 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 40 Jahre alt und im 3 Jahr meiner Existenzgründung und bin verpflichtet Rentenbeiträge zu bezahlen.Nach den 3 Jahren bin ich nicht Versicherungspflichtig und bin am Überlegen dies auch umzusetzen, wie sieht es dann mit der Erwerbsunfähigkeitsrente aus, habe ich trotzdem Anspruch darauf durch meine eingezahlten Beiträge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Knut Rassmussen" schon gesagt hat, die Rentenbeiträge, die Sie bisher - auch als Existenzgründer - in die Rentenversicherung eingezahlt haben, gehen Ihnen nicht verloren.

Zahlen Sie aber keine Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit mehr, geht Ihnen, wie von "Knut Rassmussen" bereits dargestellt, grundsätzlich spätestens nach 2 Jahren der Erwerbsminderungsrentenschutz verloren.

Sie sollten sich aber auf jeden Fall, insbesondere was den Erwerbsminderungsrentenschutz angeht, in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

henkam 27.09.2007 | 19:58
genau das interessiert mich ebenfalls - habe gleiches vor - möchte einen eigenen möglichen beitrag in die riesterrente einzahlen -geht das überhaupt ohne in die gesetzliche zu zahlen? wer weiß darüber bescheid?welche kündigungsfristen bei der gesetzlichen sind zu beachten - drei monate?
Knut Rassmussenam 28.09.2007 | 08:38
Das ist ein sehr umfassendes Thema, welches in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden sollte. Vorab nur soviel. Eingezahlte Beträge bleiben erhalten. Der Schutz bei Erwerbsminderung geht bei einer eingestellten Zahlung nach spätestens 2 Jahren verloren. Es gibt noch weitere Arten von selbst. Tätigkeiten, die in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Hier bitte Fristen bei der Mitteilungspflicht beachten. Eine Abmeldung ist nicht erfoderlich.
Knut Rassmussenam 28.09.2007 | 08:44
Schade, dass es keine Editiermöglichkeit im Forum gibt... Riestern geht nur bei Pflichtbeitragszahlung oder im "Huckepack" beim Partner.
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