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Experten-Antwort

selbstständige Tätigkeit und EM-Rente

von Helferin27.01.2015 | 22:05
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2 Antworten

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Ich könnte für eine schwerbehinderte Frau arbeiten, der im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens die Kosten für eine Haushaltshilfe bewilligt wurde. (2Std. /Woche). Das wäre eine selbstständige Tätigkeit, da ich weder von der Frau noch von der zahlenden Behörde angestellt wäre. Reicht es aus, wenn ich der RV diese Tätigkeit und die Höhe des Hinzuverdienstes melde? Oder gibt es für selbstständige Tätigkeiten noch andere Vorschriften?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helferin,

grds. ist es erforderlich, dass eine Mitteilung an die DRV notwendig wird, wenn eine selbständige Tätigkeit neben dem Bezug einer EM-Rente aufgenommen wird. Sie haben die Möglichkeit dies schriftlich mitzuteilen. Die zuständige Sachbearbeitung wird Ihnen dann, falls erforderlich, weitere Unterlagen/Formulare zusenden, um das monatliche Einkommen feststellen zu können. Für die Ermittlung des Hinzuverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit ist ein Zwölftel des Jahreseinkommens gemäß dem entsprechenden Steuerbescheid bzw. bei Erstfestsetzung der Rente ein Zwölftel des vom Steuerberater geschätzten Jahreseinkommens in Ansatz zu bringen, sofern die Tätigkeit im Jahr 12 Mon. ausgeübt wurde. Im Folgejahr wird der Steuerbescheid durch die Rentensachbearbeitung von Ihnen angefordert, um zu prüfen, ob sich Änderungen in den Einkünften im Vgl. zur Schätzung ergeben haben. Die Rente wird dann ggf. neu berechnet.

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1 Antworten

W*lfgangam 27.01.2015 | 22:28
Hallo Helferin, bei einer (neuen) EM-Rente gibt es keine Probleme, was die Höhe des Hinzuverdienstes betrifft - wenn es noch eine (alte) EU-Rente ist, dann schon (da ist die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit grundsätzlich nicht zulässig). Grundsätzlich könnte natürlich auch ein 'Problem' darin bestehen, dass Sie überhaupt wieder eine Tätigkeit aufnehmen und daher die DRV auf den Gedanken bringt, die generelle Leistungsfähigkeit erneut/vorzeitig wieder unter die Lupe zu nehmen - auch eine bereits dauerhaft bewilligte EM-Rente könnte in dieser Konstellation entfallen. Keine Bange, wenn sich Ihr mögliches Leistungsvermögen gemessen an Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht geändert hat, läuft die EM-Rente auch weiter. Die 'Pessimisten' bei solch einer Rente und Arbeit/Hinzuverdienst werden sich hier auch noch zu Wort melden, insofern verweise ich schon mal auf diesen Beitrag, wo am Ende noch mal deutlich auf die 'Wertung' Arbeit/EM-Rente hingewiesen wird: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
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