Hallo Bernhardt,
solange Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Dozent Gewinne von mehr als 450 Euro monatlich erzielen, unterliegen Sie auch neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin der Versicherungspflicht als Selbstständiger kraft Gesetzes.
Diese Versicherungspflicht entfällt, wenn Ihr Gewinn aus dieser Tätigkeit regelmäßig unter die Grenze von 450 Euro monatlich fällt oder wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. D.h. einen Arbeitnehmer, der mehr als geringfügig beschäftigt ist und somit einen Bruttoverdienst von mehr als 450 Euro Monat erhält.
Das von Ihnen angedachte Mini-Job-Verhältnis mit Ihrer Frau ist daher nicht ausreichend, um die Versicherungspflicht als selbstständiger Dozent zu vermeiden.