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Experten-Antwort

Selbstständigkeit

von Bernhardt22.01.2013 | 19:51
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit ca. 1,5 Jahren freiberuflich als Dozent und bezahle so ca. 250€ in die rentenversicherung ein. nächsten märz werde ich wieder in ein angestelltenarbeitsverhältnis gehen. Die arbeit als freiberuflicher dozent möchte ich nebenbei weitermachen so lange noch aufträge eingehen und es mir die zeit erlaubt. Meine fragen an sie: muss ich weiter rentenversicherungsbeiträge bezahlen? ich denke mal ja, wenn es mehr als 450,- € verdienst abzüglich aufwendungen sind. wie würde es aussehen, wenn ich meine frau auf 450,-€ basis einstellen würde ? müsste ich dann auch beiträge bezahlen? Sie würde dann nicht auf die rentenversicherungsfreiheit verzichten. würde das sich für sie und mich rentieren..wieviel abgaben auf diesen minijob müsste ich dann zahlen? sie ist ürbrigens arbeitslos ohne leistungen gemeldet und könnte sich somit bei der arbeitsagentur abmelden. vielen dank für die beantwortung der vielen fragen! grüße bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhardt,

solange Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Dozent Gewinne von mehr als 450 Euro monatlich erzielen, unterliegen Sie auch neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin der Versicherungspflicht als Selbstständiger kraft Gesetzes.

Diese Versicherungspflicht entfällt, wenn Ihr Gewinn aus dieser Tätigkeit regelmäßig unter die Grenze von 450 Euro monatlich fällt oder wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. D.h. einen Arbeitnehmer, der mehr als geringfügig beschäftigt ist und somit einen Bruttoverdienst von mehr als 450 Euro Monat erhält.

Das von Ihnen angedachte Mini-Job-Verhältnis mit Ihrer Frau ist daher nicht ausreichend, um die Versicherungspflicht als selbstständiger Dozent zu vermeiden.

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