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Zur Moderatoren-Antwort springenDa Ihr individuelles Versicherungsleben für Ihre Rente eine Rolle spielt, teile ich die Meinung von "!".
Bei Ausübung einer nicht künstlerischen selbständigen Nebentätigkeit über 400,- EUR verlieren Sie den Schutz in der KK der KSVG. Sie sollten bei der Künstlersozialkasse nachfragen welche genauen Nachteile Sie noch erwarten können.
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