Hallo zusammen,
ich bin selbstständig tätig und wurde geringfügig eingestuft. Nun frage ich mich, ab wann es denn nicht mehr geringfügig ist?
Bei der Website der Deutschen Rentenversicherung heißt es: "Eine geringfügige selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit in der Zeit bis 31.12.2012 regelmäßig 400 EUR im Monat bzw. ab dem 1.1.2013 regelmäßig 450 EUR im Monat nicht übersteigt."
Jetzt stelle ich mir die konkrete Frage, was bedeutet regelmäßig in diesem Sinne? Das Jahr hat 12 Monate, ist es regelmäßig wenn ich davon 3 Monate diese Grenze überschreite? Oder wird der Jahresgewinn durch 12 geteilt? Oder wie geht die Rentenversicherung hier genau vor? Ab wann liegt eine Regelmäßigkeit vor?
MfG FloriaN