Wie Sie der von "Mao C" verlinkten Anweisung sicher bereits entnehmen konnten, erhalten Sie als Begleitperson kein Übergangsgeld, sondern den Einkommensausfall in Höhe von 80 % des entgangenen Gewinns, begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 5.800 EUR/4.900 EUR im Beitrittsgebiet), ersetzt.