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Experten-Antwort

Selbstzahler

von der heidelberger18.05.2016 | 13:40
1122 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gerne möchte ich eine Umschulung in einem BFW in Anspruch nehmen. Allerdings sind weder die DRV noch ein Jobcenter als Kostenträger zuständig. Können Umschulungen auch privat bezahlt werden oder gibt es eine Möglichkeit über die Rentenversicherung eine Umschulung finanziert zu bekommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.05.2016 | 14:57

Guten Tag Heidelberger,

ist Ihre Aussage, dass der zuständige Rentenversicherungsträger für eine Umschulung nicht zuständig sei, so zu verstehen, dass Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben und dieser abgelehnt wurde?

Wenn nicht, sollten Sie einen entsprechenden Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Nur so kann Ihr Anspruch geprüft werden und Ihnen das Ergebnis rechtsverbindlich in Form eines Bescheides mitgeteilt werden.

Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html

Sollte Ihnen ein entsprechender Bescheid mit einer Ablehnung der Leistung zur Teilhabe bereits vorliegen, könnten Sie sich zusätzlich an die Agentur für Arbeit wenden. Denn zum Leistungskatalog der Arbeitsförderung gehören u.a. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung. Ob und inwieweit, Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, klären Sie bitte bei der Agentur für Arbeit.

Die Möglichkeit, die Umschulung selbst zu bezahlen, sollten Sie mit dem Anbieter der Umschulung direkt besprechen.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ in Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.html

3 Antworten

???am 18.05.2016 | 14:10
Grundsätzlich kann die DRV Umschulungen in einem BFW im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durchaus finanzieren. Da die DRV nach Ihrer Aussage nicht zuständig ist, ist das in Ihrem Fall dann natürlich nicht möglich. Wenn Sie Ihre Umschulung selbst zahlen wollen, sollten sie sich mit dem BFW Ihrer Wahl in Verbindung setzen und Ihre Fragen besprechen.
W*lfgangam 18.05.2016 | 19:55
Der Antwort des Experten kann zugestimmt werden. Gruß w.
W*lfgangam 18.05.2016 | 20:36
Zitat von W*lfgang anzeigen
...netter Joke - glaubwürdiger wäre es gewesen, wenn Sie noch den Zusatz [Dieser Beitrag wurde 3x von w. bearbeitet, zuletzt beim Zähneputzen/Durchspülen mit Alkohol um 03:47 h] Red. ...habe nichts gegen die Papierkorbfunktion ;-) Gruß w. PS: dass kein Leerzeichen hinter dem . folgt, sollten Sie des Nächstens mal tatterfrei üben ...
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