Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Heidelberger,
ist Ihre Aussage, dass der zuständige Rentenversicherungsträger für eine Umschulung nicht zuständig sei, so zu verstehen, dass Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben und dieser abgelehnt wurde?
Wenn nicht, sollten Sie einen entsprechenden Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Nur so kann Ihr Anspruch geprüft werden und Ihnen das Ergebnis rechtsverbindlich in Form eines Bescheides mitgeteilt werden.
Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html
Sollte Ihnen ein entsprechender Bescheid mit einer Ablehnung der Leistung zur Teilhabe bereits vorliegen, könnten Sie sich zusätzlich an die Agentur für Arbeit wenden. Denn zum Leistungskatalog der Arbeitsförderung gehören u.a. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung. Ob und inwieweit, Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, klären Sie bitte bei der Agentur für Arbeit.
Die Möglichkeit, die Umschulung selbst zu bezahlen, sollten Sie mit dem Anbieter der Umschulung direkt besprechen.
Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ in Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.html
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