Hallo everest,
die Angaben in einem Bescheid werden durch das Gesetz (für die Rentenversicherung in der Regel das SGB 10, hier insbesondere § 31 SGB X) vorgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo everest,
die Angaben in einem Bescheid werden durch das Gesetz (für die Rentenversicherung in der Regel das SGB 10, hier insbesondere § 31 SGB X) vorgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.
Ich habe einen unangemessenen Beitrag entfernt.
Allen einen guten Wochenstart und beste Grüße
Ihr Admin
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.