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Experten-Antwort

SGB 2 und DRV-Beiträge wenn die PKV kein KTG mehr zahlt

von Versivherter09.08.2015 | 12:48
1437 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Angestellter, privat krankenversichert und seit einigen Monaten au. Meine PKV hat KTG gezahlt. Nun hält mich ein Gutachter für arbeitsfähig und die PKV zahlt kein KTG mehr. Ich werde noch einige Monate au sein. Mit einer "einstweiligen Verfügung", dass die PKV weiter zahlt, werde ich wohl keinen Erfolg haben und ich werde auf SGB 2 verwiesen. Wenn ich wirklich Hartz 4 beantragen muss, werden dann auch die DRV-Beiträge darüber finanziert (890€/Monat). Kann man beim dieser Sachlage die DRV-Beiträge reduzieren, ohne dass man irgendwelche Ansprüche verliert (Reha, EM-Rente)? Schon komisch, dass hier der Steuerzahler allgemein bemüht wird. Bitte keine klugen Ratschläge, ich solle einfach wieder arbeiten gehen. Werde ich bald wieder machen, jetzt geht es aber noch nicht. Danke für Hinweise

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Versivherter,

wenn ich Sie richtig verstanden, haben Sie die Versicherungspflicht auf Antrag für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit beantragt.

Danach sind Sie versicherungspflichtig bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch für 18 Monate.

Die Beiträge sind dabei in voller Höhe durch Sie zu bezahlen.

Während des Bezugs von ALG II besteht in der Rentenversicherung keine Versicherungspflicht. Es wird nur eine Anrechnungszeit anerkannt.

Aus meiner Sicht sollten Sie sich bei Ihrer Fallkonstellation auf jeden Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Versivherter,

wenn ich Sie richtig verstanden, haben Sie die Versicherungspflicht auf Antrag für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit beantragt.

Danach sind Sie versicherungspflichtig bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch für 18 Monate.

Die Beiträge sind dabei in voller Höhe durch Sie zu bezahlen.

Während des Bezugs von ALG II besteht in der Rentenversicherung keine Versicherungspflicht. Es wird nur eine Anrechnungszeit anerkannt.

Aus meiner Sicht sollten Sie sich bei Ihrer Fallkonstellation auf jeden Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

W*lfgangam 09.08.2015 | 18:59
Hallo Versivherter, nein, ALG 2 hat die Zahlung von Rentenbeiträgen seit 2011 eingestellt. Allerdings waren das bis dahin auch nur Peanuts-Beträge im Wert von zuletzt rd. 40 EUR mtl. - wichtiger war, das es eben Pflichtbeiträge waren mit all ihren Vorteilen. Sobald ALG 2 bei Ihnen einsetzen würde, entstehen Anrechnungszeiten. Diese zählen zu den 35 Versicherungsjahren mit und erhalten auch den EM-Rentenanspruch, zu den 45 Jahren zählen sie nicht mit (das kann man dann mit freiwilligen (Mindest)Beiträgen 'überzahlen'. Dazu müsste letztendlich Ihre Versicherungskonto einer Inspektion unterzogen werden, wo Sie individuell stehen/was Sie erwarten können – also Beratung angesagt. > Kann man beim dieser Sachlage die DRV-Beiträge reduzieren Keine AU = kein KTG = keine Beiträge. Sprechen Sie mit Ihrem DRV-Sachbearbeiter darüber. Gruß w.
HotRodam 09.08.2015 | 19:20
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nicht "ALG 2" hat die Zahlung von Rentenbeiträgen eingestellt, sondern die heutige Verteidigungsministerin von der Leyen. 40 Euro mehr Monatsrente wären immerhin 10 Prozent vom heutigen Regelbedarf und keinesfalls Peanuts !
W*lfgangam 09.08.2015 | 19:30
Hallo HotRod, wir sprechen von Monats_beiträgen_ (so die Ausgangsfrage), nicht von Monatsrente. Der gut halbe Mindestbeitrag brachte gerade mal 2 EUR Monatsrente - für 1 ganzes Jahr ALG 2. Gruß w. > sondern die heutige Verteidigungsministerin von der Leyen. ...Bundes-Uschi hat das allein gemacht? Dann war es ganz korrekt wohl doch eher der Gesetzgeber nach ordentlich abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren ;-)
P.am 09.08.2015 | 20:08
Sagen Sie: Als Sie Krankentagegeld bezogen haben, haben Sie da eine Antragspflichtversicherung für die Rentenversicherung gestellt? Wenn nicht, dann haben Sie bereits eine Lücke im Renten-Versicherungslauf.
HotRodam 09.08.2015 | 19:59
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Aber selbst 2€URO Monatsrente pro Hartz4-Jahr wären bei 10 Jahren bereits 20€URO Monatsrente. Prust ! Dazu sollte sich mal bitte der geniale Herr Z. äußern !
W*lfgangam 09.08.2015 | 20:23
> von P. "Sagen Sie: Als Sie Krankentagegeld bezogen haben, haben Sie da eine Antragspflichtversicherung für die Rentenversicherung gestellt?" War auch mein Gedanke bei privatem Krankenhaustagegeld - offensichtlich (seiner Aussage zu schließen) wird er das wohl gemacht haben ...was ich zunächst für Unfug halte, wenn absehbar die AU unter 2 Jahren bleibt (wg. EM), aber wg. der 45 Jahre, hmm - nun Genaues weiß man nicht. (bearbeitet von Redaktion)
Feliam 10.08.2015 | 08:27
Noch einmal ganz von Anfang an: In der Zeit, in der Sie privates KTG erhalten haben, sind auch schon keine Rentenbeiträge gezahlt worden, es sei denn, Sie haben einen Antrag auf Pflichtversicherung gestellt (Beitragshöhe 80% der vorherigen aus dem Arbeitsentgelt) oder Sie zahlen freiwillige Beiträge. Als privat versicherter Angestellter mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsverdienstgrenze ist es schwer vorstellbar, dass Sie Arbeitslosengeld II beanspruchen könnten. Aber unabhängig davon werden auch bei diesem Sozialleistungsbezug keine Rentenbeiträge gezahlt. Lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten, wie Sie weiter vorgehen sollten, denn das ganze ist stark abhängig von Ihren bisherigen Einzahlungen!
Versivherteram 10.08.2015 | 10:22
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich habe ohne Unterbrechung die DRV-Beträge gezahlt (80%)
Feliam 10.08.2015 | 11:00
Dann sollten Sie das, um keine Lücke entstehen zu lassen, auch während der Zeit tun, in der Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, aber kein KTG mehr erhalten.
W*lfgangam 10.08.2015 | 21:13
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Liebe Red., nachgearbeitete/geschönte Beiträge stellen nicht meine vollständige Meinung dar - stellen Sie sich vor, ich würde Ihre Korrekturen erneut 'bearbeiten' (können) - ich weiß, da pf ...eift der Admin drauf ... ;-) https://www.youtube.com/watch?v=TFn2R621NMI Gruß w. ...alles oder nicht!
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