Hallo Versivherter,
wenn ich Sie richtig verstanden, haben Sie die Versicherungspflicht auf Antrag für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit beantragt.
Danach sind Sie versicherungspflichtig bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch für 18 Monate.
Die Beiträge sind dabei in voller Höhe durch Sie zu bezahlen.
Während des Bezugs von ALG II besteht in der Rentenversicherung keine Versicherungspflicht. Es wird nur eine Anrechnungszeit anerkannt.
Aus meiner Sicht sollten Sie sich bei Ihrer Fallkonstellation auf jeden Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.