Hallo User Dennis,
wie User „W*lfgang“ bereits ausgeführt hat, werden bei der Ermittlung der Entgeltpunkte für die Gesamtleistungsbewertung die ersten 36 Kalendermonate in einer Art Nebenrechnung hochgewertet (vgl. Nebenrechnung auf einem Schmierzettel).
Wenn diese Nebenrechnung nicht durchgeführt werden würde, wären die Entgeltpunkte für die Gesamtleistungsbewertung zu niedrig und die beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten würden zu niedrig bewertet werden.
Die tatsächliche Bewertung erfolgt dann mit dem Durchschnittswert aus der Grundbewertung oder Vergleichsbewertung.
Warum bei Ihnen nicht die ersten 36 Kalendermonate einer beruflichen Ausbildung und Fachschulausbildung bewertet wurden, kann so einfach nicht beantwortet werden. Es kommt auf Ihre tatsächlichen Verhältnisse an.
Es ist daher empfehlenswert, sich mit Ihrer Rentenauskunft oder Rentenbescheid in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich informieren zu lassen.
Bei einem Sprechtag, der von der Deutschen Rentenversicherung vor Ort durchgeführt wird, macht eine Beratung wenig Sinn, da pro Beratungsgespräch nur ein begrenzte Zeit von 20 Minuten zur Verfügung steht.