Zitiert von: Leser
Auf Grund eines gerichtl. Vergleiches vom August 2015 wurde rückwirkend für 2 Jahre die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente bis vorl. 2017 vereinbart. Bis heute liegt trotz geklärtem Versicherungsverlauf weder ein Rentenbescheid, noch die Bearbeitung des Antrages auf Vorschuss (vor 1,5 Monaten gestellt) vor.
Allein für die Bearbeitung des Antrages auf Vorschuss (10 Monate ohne jegliche Bezüge) gilt eine Frist von 1 Monat ab Antragstellung.
Sind die gesetzlichen Fristen nicht bindent für die DRV?
Es mag ja sein, dass das Versicherungskonto geklärt ist. Aber es gibt nach Rückgabe der Akten vom Gericht an die DRV manchmal noch andere Dinge zu klären, z.B. ob Sie während der vergangenen Jahre während des Klageverfahrens Leistungen von 3. Stellen bekommen haben. Von was haben Sie denn in den letzten Jahren gelebt?
Wenn Sie Leistungen von anderen Stellen (Krankenkasse, AfA, Jobcenter, Sozialamt) erhalten haben, wird die Nachzahlung sowieso zunächst einbehalten. Nach Abrechnung der Nachzahlung wird selbstverständlich auch die Verzinsung geprüft.
ABER wer hier im Forum soll wissen, weshalb der Rentenbescheid noch nicht erteilt wurde? Im Übrigen kann natürlich ein Vorschuss beantragt werden, die DRV macht das aber sehr ungern, weil es im Endeffekt ALLES verzögert. Und wenn nicht bekannt ist, wer später Erstattungsanspruch in welcher Höhe geltend macht, ist eine Vorschusszahlung völliger Schmarrn.
Letztendlich können Sie sich nur nochmal mit der DRV in Verbindung setzen, evtl. persönlich, und um eine umgehende Bearbeitung bitten, da Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind.
Und ein Tipp dazu: freundlich und sachlich bleiben, auch wenn es vielleicht schwer fällt. :-)