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Experten-Antwort

SGB nicht gültig für DRV?

von Leser27.10.2015 | 15:52
2668 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Auf Grund eines gerichtl. Vergleiches vom August 2015 wurde rückwirkend für 2 Jahre die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente bis vorl. 2017 vereinbart. Bis heute liegt trotz geklärtem Versicherungsverlauf weder ein Rentenbescheid, noch die Bearbeitung des Antrages auf Vorschuss (vor 1,5 Monaten gestellt) vor. Allein für die Bearbeitung des Antrages auf Vorschuss (10 Monate ohne jegliche Bezüge) gilt eine Frist von 1 Monat ab Antragstellung. Sind die gesetzlichen Fristen nicht bindent für die DRV?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2015 | 07:46

Hallo Leser,

bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Im Forum kann zum Bearbeitungsstand Ihres Vorschussantrages/Vergleiches keine Aussage getroffen werden.

20 Antworten

Achillam 27.10.2015 | 16:34
Wann war das Gerichtsurteil? Verzinsung beginnt erst nach 6 Monaten wenn nachgewiesen wird das alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung vorgelegen haben.
Schadeam 27.10.2015 | 16:51
Doch das SGB gilt für die DRV. Aber keiner im Forum weiß aus welchem Grund Ihr RV Träger in Ihrem Einzelfall noch nicht "zu Potte gekommen" ist. Das müssen Sie direkt mit dem Träger klären.
Galiusam 27.10.2015 | 17:32
Und die vollständigen Unterlagen werden meisten ja nicht erst beim SG-Urteil vorliegen, sondern bereits zum usprunglüchen Bescheid, gegen dem zum einen Widerspruch und anschließend Klage eingereicht wurde. Da Gerichtsurteile sich regelmäßig hinziehen, sind wir schön längst in der Zinsphase.
Leseram 27.10.2015 | 18:42
Das wird das zuständige SG tun, "Klärungsversuche" gabs zur Genüge es geht hier auch nicht um die Zinsen, sondern um Existenzsicherung und deshalb die Frage warum man sich nicht an Bearbeitungsfristen nach SGB halten muss. @Galius, klar ist das alles geklärt und deshalb für mich unverständlich, weil ich schon vor Wochen die Information bekommen habe das die Rentenhöhe bereits berechnet wurde.
hinten wie von vorneam 28.10.2015 | 08:03
Das kommt mir doch gerade sehr bekannt vor... Haben Sie das Thema nicht schon vor ca. 3 Wochen unter einem sehr ähnlichen Nickname aufgemacht? Falls ja, welche neuen Erkenntnisse / Informationen / Ratschläge / Antworten / Lösungsmöglichkeiten erhoffen Sie sich jetzt durch die pure Wiederholung der Frage hier? Sie ist doch schon damals im Rahmen der Forenmöglichkeiten umfassend beantwortet worden. Was haben Sie seitdem veranlasst? Stumpfe Provokation hier hilft Ihnen auch nicht wirklich weiter. Falls nein, wären die Parallelen schlicht erstaunlich...
Achillam 28.10.2015 | 07:58
Wann war das Gerichtsurteil? Verzinsung beginnt erst nach 6 Monaten wenn nachgewiesen wird das alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung vorgelegen haben.
Und die vollständigen Unterlagen werden meisten ja nicht erst beim SG-Urteil vorliegen, sondern bereits zum usprunglüchen Bescheid, gegen dem zum einen Widerspruch und anschließend Klage eingereicht wurde. Da Gerichtsurteile sich regelmäßig hinziehen, sind wir schön längst in der Zinsphase.
Also meiner Meinung nach beginnt die Frist erst mit dem Urteil. Denn da wird schließlich auch erst ein tatsächlicher Anspruch festgestellt. Vgl § 44 SGB I
Leseram 28.10.2015 | 08:03
Danach hatte ich nicht gefragt, auch hatte ich nicht zu Zinsen gefragt. Ich hatte danach gefragt, ob das SGB nicht für die DRV gültig ist?!
Useram 28.10.2015 | 08:32
Doch, das SGB gilt auch für die DRV.
Leseram 28.10.2015 | 13:16
Dann stellt sich die Frage, warum man sich weder an das SGB noch an rechtliche Arbeitsanweisungen hält?
Useram 28.10.2015 | 13:28
Leseram 28.10.2015 | 14:16
Hallo Leser, bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Tja und wenn dort keine Auskunft erteilt wird, weder mündlich noch schriftlich so das man wieder vors SG muss, um vollstrecken zu lassen? Was soll der "Ratschlag"?
hinten wie von vorneam 28.10.2015 | 14:31
Es ist der einzig richtige Ratschlag! Was soll denn die Frage?? Sie bekommen Tipps und Ratschläge im Rahmen der Möglichkeiten dieses Forums und hören nicht auf, sich im Kreis zu drehen... Was erhoffen Sie sich denn noch hier?
=//=am 28.10.2015 | 17:30
Es mag ja sein, dass das Versicherungskonto geklärt ist. Aber es gibt nach Rückgabe der Akten vom Gericht an die DRV manchmal noch andere Dinge zu klären, z.B. ob Sie während der vergangenen Jahre während des Klageverfahrens Leistungen von 3. Stellen bekommen haben. Von was haben Sie denn in den letzten Jahren gelebt? Wenn Sie Leistungen von anderen Stellen (Krankenkasse, AfA, Jobcenter, Sozialamt) erhalten haben, wird die Nachzahlung sowieso zunächst einbehalten. Nach Abrechnung der Nachzahlung wird selbstverständlich auch die Verzinsung geprüft. ABER wer hier im Forum soll wissen, weshalb der Rentenbescheid noch nicht erteilt wurde? Im Übrigen kann natürlich ein Vorschuss beantragt werden, die DRV macht das aber sehr ungern, weil es im Endeffekt ALLES verzögert. Und wenn nicht bekannt ist, wer später Erstattungsanspruch in welcher Höhe geltend macht, ist eine Vorschusszahlung völliger Schmarrn. Letztendlich können Sie sich nur nochmal mit der DRV in Verbindung setzen, evtl. persönlich, und um eine umgehende Bearbeitung bitten, da Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind. Und ein Tipp dazu: freundlich und sachlich bleiben, auch wenn es vielleicht schwer fällt. :-)
=//=am 28.10.2015 | 17:34
Letztendlich können Sie sich nur nochmal mit der DRV in Verbindung setzen, evtl. persönlich, und um eine umgehende Bearbeitung bitten, da Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind. ERGÄNZUNG: Wenn es sich um eine DRV handelt, deren Hauptstelle nicht gerade in Ihrer Nähe ist, können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV wenden. Diese finden Sie unter der Website der entsprechenden DRV. Fragen Sie dort nach, an was die Verzögerung liegt und ob Sie vielleicht auch noch irgendwelche Unterlagen beibringen müssen.
Leseram 29.10.2015 | 07:54
Zitat von =//= anzeigen
Hallo =//=, hab ich bereits mit dem Antrag gemacht, es liegt zusätzlich der Sachbearbeitung auch seit 6 Wochen mit dem Antrag auf Vorschuss vor von wann bis wann welche Verrechnungsansprüche vorliegen (mit den Bescheinigungen) und seit Ende letzten Jahr arbeitslos ohne Bezüge. Es wurden telefonisch und postalisch keine Auskünfte erteilt, bis auf die Bestätigung das der Antrag dort eingegangen ist.
Achillam 29.10.2015 | 07:52
Wenn Ihnen der zuständige Mitarbeiter keine Auskunft geben möchte, was ich so nicht nachvollziehen kann, lassen Sie sich den Vorgesetzten geben oder senden Sie schriftl. eine Beschwerde über die Geschäftsführung ein mit der Bitte um Sachstand. Erneute Klage vorm Sozialgericht verzögert auch wieder nur alles.
Achillam 29.10.2015 | 08:31
Evtl. noch Zeiten im Ausland?
Leseram 29.10.2015 | 08:44
Hallo Archill, nein, keine Auslandszeiten o.ä., ganz normaler Versicherungsverlauf. Es ist einfach nicht nachvollziehbar für mich. Auch jetzt mehr als 2 Monate nach dem Vergleich kein Bescheid über Rente, kein Vorschussbescheid, keine Zahlungen.
Achillam 29.10.2015 | 08:58
Dann senden Sie schriftliche ein Schreiben mit der Bitte um Sachstand im Rentenverfahren und um Mitteilung, weshalb sich die Bescheiderteilung verzögert.
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