Hallo VA,
eine Neufeststellung kommt in erster Linie in Betracht, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung, in der eine Zurechnungszeit enthalten war, in eine Folgerente (Altersrente bzw. Witwen-/Witwerrente) umgestellt wurde. Wenn nun während dieser Zurechnungszeit beispielsweise Krankengeld/Arbeitslosengeld gezahlt wurde, ist bei der Berechnung der Folgerente vor der Rechtsänderung am 22.07.2017 die Rentenbezugszeit nicht als Anrechnungszeit bewertet worden. Aufgrund der Rechtsänderung ist die Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit zu bewerten.