Hallo, mein Mann, Jg. 10/61 arbeitet ununterbrochen seit 1977. Im Jahre 2022 hätte er dann 45 Jahre Beiträge bezahlt und wäre dann 61 J. alt. Könnte er dann (mit oder ohne Abschläge bereits Rente beziehen ??
Viele Dank.
Nein!
Vorbehaltlich weiterer Gesetzesänderungen und vorausgesetzt es liegt keine Schwerbehinderung vor, wäre eine Altersrente frühestens mit 63 mit Abschlägen möglich.
Abschlagsfrei ist die Rente wenn Sie mit / ab 65 beginnt und der Kunde dann 45 Arbeitsjahre aufweist.
Alles andere entnehmen Sie einer Rentenauskunft in der alles aufgeführt ist....
Hallo queen,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist an die Voraussetzungen von mindestens 45 Pflichtbeitragszeiten und die Vollendung des 65. Lebensjahres geknüpft. Somit könnte Ihr Ehegatte diese Rente abschlagsfrei mit der Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr ist bei dieser Rentenart nicht möglich.
Eine andere Variante wäre die Altersrente für langjährig Versicherte, hierzu benötigt der Versicherte mindestens 35 rentenrechtliche Versicherungsjahre und kann dann vorgezogen mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einem Abschlag von mindestens 7,2 % (gültig für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1948) in Rente gehen.
Bitte wenden Sie sich an eine örtliche Rentenservice-Stelle und lassen sich individuell über die Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente beraten.