Hallo erstmal.
Zu Allerserst möchte ich meine Situation erläutern. Ich bin 51 Jahre alt, weiblich und befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Ich habe Parkinson und diverse andere Erkrankungen, wie z.B. Raynaud Syndrom und chron. Magenschleimhautentzündung. Mein GdB 50 ist seit Dez. 2012 unbefristet ausgestellt worden. Auf Grund des Morbus Parkinson habe ich seit Januar 2013 einvernehmlich mit meinem Arbeitgeber meine Arbeitszeit auf 30 Std. wöchentlich reduziert. Da diese Arbeitszeit aber für mich auch weiterhin nicht zu absolvieren war, habe ich meine Arbeitszeit krankheitsbedingt erneut reduziert auf 25 Std wöchentlich. Auch hier war ich nicht in der Lage meine Arbeitszeit durchzustehen. Im August 2014 beantragte ich daraufhin die EM Rente, um die fehlende Arbeitsfähigkeit durch eine chron. Erkrankung hervorgerufen, mit einer Teilerwerbsminderungsrente auszugleichen. Zeitgleich haben mich die Symptome des Parkinson, u.a. unerträgliche Rückenschmerzen, Zittern und Unkonzentriertheit, sowie die durch das Raynaud Syndrom hervorgerufene Gefühllosigkeit in den Fingern, in die Arbeitsunfähigkeit gebracht. Im Oktober war ich dann 2 Wochen zur AKUT Reha, in der man mich medikamentös umgestell hat. Kurzfritige Besserung trat ein, doch die Schmerzen sind zurück und laut meiner Neurologin bin ich zudem auch noch Schmerzmittelresistent. Bis auf Opiate wurde alles versucht. Nach der REHA bekam meine KK den Bescheid der Reha Klinik und in diesem wird mir meine Berufsunfähigkeit bescheinigt. Ich bin Feinmechanikerin ... Ich wurde daraufhin im November 2014 von der KK aufgefordert, einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben zu stellen. Gestern musste ich zur ärztlichen Begutachtung und man sagte mir, dass ich meinen Rentenantrag zurücknehmen müsse, wenn ich einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen möchte. Ziehe ich den von mir gestellten Antrag nicht zurück, wird der Antrag zur Teilhabe abgewiesen, mit der Begründung, dass ich keine Umschulungsmassnahme will! Das stimmt aber so nicht, glaube ich doch lediglich von mir zu wissen, dass ich aus psychischen und gesundheitlichen Gründen keine Umschulung machen kann. Zudem erklärte ich, dass ich mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung stünde und dierser gewillt sei, mir einen anderen Arbeitsplatz zu schaffen. Aber diese Aussage wurde nicht ernst genommen, wurde nur kommentiert mit den Worten, ich könne ja machen was ich möchte. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe einen ungekündigten Arbeitsplatz, möchte am liebsten in meiner Firma auch weiterhin arbeiten, aber mit der Vorraussetzung, dass mir eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird und mein Arbeitgeber die notwendigen Zuschüsse erhält, um mir einen anderen Teilzeit-Arbeitsplatz einzurichten. Ob ich das dann gesundheitlich schaffe, weiß niemand. Ich kann auf jeden Fall nicht länger als zwei Stunden am Stück sitzen, nicht länger als 15-30 Minuten am Stück stehen und mich schon gar nicht mehr länger als 3 Stunden am Stück konzentrieren.
Und vor Allem, was wäre, wenn ich einer Umschulung zustimme, ist mein ungekündigter Job dann weg? Was ist, wenn ich die Umschulung nicht schaffe? Was ist, wenn mein Krankheitsbild sich deutlich verschlechtert, wie in den vergangenen 12 Monaten auch? Was wäre im Falle der Rücknahme meines EM Renten Antrages, wenn die RV meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ablehnt?
Ich weiss nicht, was ich jetzt machen soll?
:-(