Hallo Experten-Antwort,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Um mögliche spätere negative Auswirkungen/Rentenkürzungen zu vermeiden, fülle ich dann den Fragebogen der Pflegekasse besser nicht aus.
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tun Sie was Sie nicht lassen können, damit verzichten Sie allerdings auch auf mögliche positive Auswirkungen des ganzen!
Die Panikfraktion, die gerade wieder im Forum unterwegs ist, hat es erfolgreich geschafft Menschen zu verunsichern....
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@Schade: Sie wollen aber nun nicht den Experten der Panikmache beschuldigen, der dieses Thema in dem Beitrag 'Leistungsfall' von 'Bernd' eingebracht hat?
genau nachzulesen hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/leistungsfall-5.html
Es scheint dabei allerdings nur das 'Problem' zu sein, wenn man von der neuen, verlängerten Zurechnungszeit, die seit 2019 gilt, dann doch vorzeitig in eine SB-Rente (oder langjährig Versicherte) wechselt und gleichzeitig während der Zurechnungszeit einen Minijob hatte (oder Pflegetätigkeit).
Wer jetzt schon 62 ist und die EM-Rente vor 2018 bewilligt bekam, der hat gar keine Nachteile, da ist die Zurechnungszeit vorbei.
Und die anderen lassen es einfach bei einer EM-Rente bis zur Altersrente, ohne vorzeitig umzuwandeln in SB oder langjährig. Dann passiert auch nix negatives, dann erhöhen die Beiträge der Pflegekasse tatsächlich noch die Altersrente.
Aber grundsätzlich sollte man bei diesen Beiträgen der Pflegeversicherung auch nicht den Vorteil außer acht lassen, dass auch eine Unfallversicherung damit abgedeckt ist. Das geht bei dem Thema oft unter, kann aber schnell mal passieren, wenn z.B. dem Pfleger die Pflegebedürftige Person so ausrutscht, dass der Knöchel (des Pflegers) dabei lädiert wird.
Also Fragebogen nicht ausfüllen ist nicht immer die beste Entscheidung :-)