Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte jährlich eine Renteninformation von der Dt. Rentenversicherung Bund. Darin steht die Summe der Entgeltpunkte des in der Renteninformation berücksichtigten Zeitraums.
Nun habe ich ein Sachverständigengutachten bezüglich des Versorgungsausgleichs vorliegen. Dort wird eine wesentlich höhere Zahl an Entgeltpunkten aufgeführt, als meine Renteninformation enthält. Kann es sein, dass in der Renteninformation die Entgeltpunkte für die Kinderberücksichtigungszeit nicht enthalten sind? Und wenn sie nicht enthalten sind, wann bekommt man diese dann gutgeschrieben?
Mit freundlichen Grüßen
Christiane