Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Sind Gesetze nichts wert?

von Hans die Geige09.03.2009 | 15:42
1152 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Schön, dass Kammerberufler jetzt die Kinderjahre bekommen? Hoffentlich wird da die Bemessungsgrenze beachtet. Mir verweigert man zusätzlich Rentenpunkte wegen der BSG-Rechtssprechung (bis zum LSG bin ich selbst gezogen), da ich nach einem halben Jahr Erziehungszeit wieder voll verdient habe, auch eine anteilige Erstattung der Beiträge als Hilfsantrag (bei zwei Arbeitgebern muß das ja gemacht werden) wurde abgelehnt. Notgedrungen war ich ja "in der Materie" und kann nicht verstehen, wie eine eindeutige Rechtsnorm so verdreht werden kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Irgendwie und irgendwo ist immer eine Grenze. Hier nunmal in der BBG, leider!

4 Antworten

Frau Doktoram 09.03.2009 | 16:32
Ihr Einwand scheint berechtigt - allerdings habe ich meine Beiträge zur Ärtzeversorgung in voller Höhe selbst getragen - insoweit müsste die Beitragsbemessungsgrenze also verdoppelt werden, wenn man den Zuschlag begrenzen will, oder nicht?
Justiziaam 09.03.2009 | 16:39
Wie sieht denn die Urteilsbegründung aus? Ist eine Revision möglich? Wenn auch mühselig, aber solange weitere Rechtsmöglichkeiten nicht verfolgt werden, wird sich auch die Rechtsprechung nicht ändern.
Wolfgangam 09.03.2009 | 21:21
Hallo HdG, vielleicht liest man mal unverfänglich nach: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. auch das Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… und das, was die DRV draus macht: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/DRVB/de/I… Und was davon übrig bleibt, nun, die DRV hat zuletzt bis max. zur BBG die KEZ berücksichtigt - so wie es der Gesetzgeber will. Ihren Unmut kann ich nachvollziehen ...jedoch werden Normen 'da oben' gerichtet :-) Gruß w.
Recht soam 10.03.2009 | 08:40
"wie eine eindeutige Rechtsnorm so verdreht werden kann." Kindererziehungszeiten sind Zeiten der "Kindererziehung". Das heisst die Zeiten in denen man die Kinder erzogen hat!!!! Wenn Sie wieder voll verdient haben, waren sie sicherlich nicht zu Hause und haben die Kinder erzogen????Oder????? daher ist es für mich völlig unverständlich, wie "eine bestehende Rechtsnorm so verdreht werden kann". Aber gut, das sieht dieses Klientel Mensch ja nicht. Man will immer alles und immer mehr. Traurig. Aber zum Glück gibt es ja dafür Gesetze!!Ich hoffe das sich diesbezüglich niemals etwas änder wird. Ausser die Menschen ändern sich.Aber das wird wohl nie passieren!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026