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Experten-Antwort

Sind Steuerfreie Umlagen Hinzuverdienst

von Fredo05.08.2016 | 09:41
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, auf meiner Gehaltsmitteilung sind zwei Posten aufgeführt: 25 Euro VersAnt ZVK dabei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber zu versichernde, aber nicht zu versteuernde Umlage zur VBL Rente. Steuerfrei. 35 Euro SV-PFL-Hizu dabei handelt es sich um den SV Hinzurechungsbetrag $1 Abs.1Satz3SvEV der SV zu versichern ist aber der auch nicht zu versteuern ist. Die beiden Posten sind Bruttounwirksam. Zählen die beiden Umlagen als Einkommen bei dem Hinzuverdienst? Gruß Fredo

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fredo,

eine Frage zur Ergänzung und zum Verständnis für uns:

Sind Sie bereits Rentner? Wenn ja, welche Rente beziehen Sie?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fredo ,

für Bestandsrentner gilt für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze die Vorschrift des § 96 a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Hier ist in der Kommentierung auch aufgezählt welche Bestandsteile des Arbeitsentgeltes bei Prüfung außer Acht gelassen werden.

Hier sind es u.a. :

-der Entgeltbestandteil, der im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird ,soweit dieser kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 2 SGB IV in Verbindung mit §1 Absatz 1Satz 1 Nr. 9 SvEV ist,

-steuerfreie Sonntags-,Feiertags- und Nachtzuschläge

-Betriebsrenten, Zusatzrenten im öffentlichen Dienst.

In Zweifelsfragen bitten wir Ihre Anfrage schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fredoam 05.08.2016 | 17:01
Hallo Experten, diese Frage sollte eine Ergänzug zur Frage vom 31.7.2016 sein da stehen die Daten. Berufsunfähigkeitsrente seit 2011 und ich arbeite noch unter 6 Stunden, Geburtsjahr 1955. MfG Fredo
Herz1952am 05.08.2016 | 20:56
Hallo Fredo, bin kein Experte, zitiere aber aus der DRV Literatur: Nicht als Arbeitsentgelt i. S. d. § 96a SGB 6 gilt/gelten: der Entgeltbestandteil, der im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird, soweit dieser kein Arbeitsentgelt i. S. des § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV i. V. m. § 1 Abs. 1 S 1 Nr. 9 SvEV ist. Unverbindlich: ich würde jetzt von einem nicht zum Hinzuverdienst zählenden Einkommen ausgehen. Hinweis für den Experten: http//rvliteratur-drv-bund.de/ usw. R2.1.2 "Kein Arbeitsentgelt". Vielleicht erleichtert dies die Arbeit des Experten am Montag.
Herz1952am 08.08.2016 | 14:02
Hallo Fredo, wenn Sie in Kürze keine Expertenantwort erhalten, sollten Sie diese Frage nochmals stellen, auch mit der Ergänzung zu Ihrer Rentensituation. Es könnte sein, dass durch die Kennzeichnung der Expertenantwort und das Wochenende Ihre Frage aus dem Blickfeld der Experten geraten ist.
Deutsche Rentenversicherung
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