Mit versichern meine sie wahrscheinlich die abführung
von sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des monat-
lichen bruttoverdienstes.
Wurde dem arbeigeber eine steuerkarte vorgelegt hat
dieser nach gesetz eventuell beiträge abzuführen.
Vermute aber es handelt sich um eine geringfügige be-
schäftigung, betragsmäßig zulässig bis 400 mtl. usw.
Bleiben wir mal bei 400, hat hierauf der arbeitgeber
30% für sozialversicherung und steuer abzuführen,
15 % RV.- 13 % KV. – 2 % steuer.
Sicher wissen sie, soll der RV- beitrag als vollwertig
gelten, müssen sie 4,9 % zuzahlung monatlich leisten.
Modern ausgedrückt, auf die versicherungsfreiheit ver-
zichten.
Üben sie nur diese tätigkeit aus, ist dies sehr zu empfehlen,
hier wird für ein jahr beschäftigung auch für ein jahr mindest-
beitragszeit angerechnet.
Bei nur 200 monatlich die zuzahlung natürlich auch nur
9,80 euro( 200 x 4,9) aber auch ein jahr mindestbeitrags-
zeit anrechnung.
Nicht gefragt, aber doch gesagt, bei monatlich 400 brutto der
jährliche rentenzuwachs nur 4,25 euro, praktisch nebensache.
Mit freundlichen Grüßen.