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Sinnvoll? EM-Rente aus Zeit vor MDK-Termin stellen?

von helga28.01.2009 | 20:16
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend zusammen! Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Bin ganz schön ratlos. Ich weiß, das Thema MDK gehört nicht ins dieses Forum. Aber in Kombi mit meinem EM-Antrag möchte ich trotzdem hier fragen. Also, ich bin seit über einem Jahr krankgeschrieben, und beziehe Krankengeld. Krankenhaus, Reha, Wiedereingliederung, Schmerzklinik, Psychotherapie, Physiotherapie habe ich alles in dieser Zeit hinter mir. Mit wenig Erfolg. Die Kasse macht nun bei meinem Hausarzt Druck! Nun muß ich in 2 Wochen zum MDK! Das Thema "EM-Rente aus Zeit" war bisher noch kein Thema, da ich ja erst 35 Jahre alt bin (Kauffrau im Großhandel. Also Büro). Ich hoffte, während dieser "Auszeit" so gesund zu werden, damit ich wieder zurück ins Berufsleben kann. Doch, das ist leider nicht der Fall. Mein Hausarzt und Therapeut glauben, dass ich noch einige Monate brauche. Deshalb meine Frage: Wäre es nicht sinnvoll, wenn ich vor dem MDK-Termin den Antrag auf EM-Rente abschicke, und den Antrag dem MDK vorlege (samt Atteste)??? Dann könnte der MDK evtl. Ruhe geben, und mich nicht "fertig machen"... Ich habe Rheuma (nicht sichtbar) und seit Monaten starke psychische Probleme (psychosomatisch, Ängste etc.) Also auch nicht 100% sichbar. Ich möchte dem Stress aus dem Wege gehen, dass mich der MDK "arbeitsfähig" beurteilt (weil ich nicht schauspielern und lügen mag), und der Hausarzt/Therapeut mich weiterhin arbeitsunfähig schreibt... PS: Habe noch 8 Monate Krankengeld übrig, und volle 12 Monate ALG1. Was können Sie mir raten? a) einfach mit Attest zum MDK gehen und hoffen, die beurteilen mich auch weiterhin arbeitsunfähig? b) dem MDK den EM-Antrag samt Atteste vorlegen c) ??? Ich bin Ihnen sehr dankbar! Vielen Dank!!! Helga aus München

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helga,

sofern noch keine Aufforderung der Krankenkasse erfolgt ist, dass Ihrerseits ein Rentenantrag gestellt werden soll, besteht aus Sicht des Rentenversicherungsträgers keine Veranlassung dazu.

In der Regel wird Ihnen im Rahmen der Aufforderung, den Rentenantrag zu stellen, eine Frist gesetzt. Innerhalb dieser Frist können Sie den Antrag dann bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Bitte setzen Sie sich zu allen Fragen zum weiteren Anspruch auf Krankengeld mit der Krankenkasse in Verbindung.

7 Antworten

KSCam 28.01.2009 | 20:56
ob man Sie "fertig machen will" steht in den Sternen, das weiß keiner. Diese Angst ist möglicherweise Teil Ihrer Krankheit? Woher kommt Ihre im Voraus so negative Erwartung? Wenn ein Rentenantrag läuft, wird die Krankenkasse, die den MDK beauftragt, normalerweise die Entscheidung über die Rente abwarten. Wie groß allerdings die Chance auf eine Rente ist, können höchsten Ihre Ärzte beurteilen - so gesehen ist ein Rat schwer- wird der Antrag abgelehnt, stehen Sie in 2 oder 3 Monaten vor der gleichen Problematik. Auch die Frage ob ein "zu früher Rentenantrag" finanztaktisch klug ist, weiß niemand im Forum - dazu müsste man die Höhe des Krankengeldes sowie die zu erwartende Rente kennen. Ob Sie durch die Untersuchung des MDK gestresst werden, oder dies locker abhaken können, auch das weiß hier niemand. Was soll man also sagen?
Wolfgangam 28.01.2009 | 21:01
Hallo Helga, die KK/der MDK machen auch nur ihre/seine Arbeit. Es ist legitim, dass die KK nicht einfach 'blind' Krankengeld zahlt, sondern auch die Berechtigung dafür durch den eigenen medizinischen Dienst bestätigt wissen will. Diese Sichtweise muss man/frau auch mal verstehen. Und, was soll denn dabei rauskommen ? Sie sind weiter au krank und das Krankengeld läuft weiter. Und wenn der MDK Sie als arbeitsfähig einstufen sollte, dann stimmt da einfach was nicht (Gefälligkeitsgutachten vom Haus-/Facharzt) - Krankengeld für Arbeitsfähige ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Ob Sie nun den EM-Antrag stellen oder nicht, hat keinen Einfluss auf den MDK-Termin, deren Beurteilung. Nehmen Sie alle Gutachten mit, die Sie haben, gesicherten Diagnosen sind auch MDK-Ärtze nicht verschlossen. "Rente auf Zeit" ...Sie haben da kein Wahlrecht, eine zeitlich eingeschränkte Rente zu beantragen. Sie beantragen einfach Rente wegen Erwerbsminderung. Ob dann Voll- oder Teilrente, Zeit- oder Dauerrente, stellt der medizinische Dienst der Rentenversicherung fest. > Was können Sie mir raten? Gelassenheit. Auch wenn es grad in gesundheitlich belastenden Situationen sehr sehr schwierig ist. Sollte sich die gesundheitliche Seite allerdings auf längere Sicht nicht besser, wäre es schon ratsam, das erst mal 'auszusitzen'. Nach Auslaufen Krankengeld gehen Sie zum Arbeitsamt, erhalten ALG 1. Zum Ende der Krankengeldphase stellen Sie dann den Antrag auf EM-Rente, dann hält auch das Arbeitsamt still, bis über den Antrag entschieden ist (zwingt ihnen ggf. noch einen Antrag auf berufliche Reha auf...ausfüllen, auch damit ab zur Post). Gehen Sie wirklich ohne Beklemmungen zum MDK-Termin - und lassen Sie das Gutachten von Hausarzt hinterher anfordern ! Gruß w.
helgaam 28.01.2009 | 21:34
hallo wolfgang, danke für deine nachricht. baut mich ein wenig auf... vorweg: ich bin keine krankengeldabzockerin! arbeite seit 22jahren ohne unterbrechung. noch nie alg oder krankengeld bezogen! ich brauche halt zeit, um wieder gesund zu werden. unter diesem druck wird es aber immer schlimmer (psyche). deshalb suche ich halt eine möglichkeit, ohne großen stress noch 2-3 monate "zeit zur genesung" zu bekommen. deshalb der vorschlag, ob ich nicht vor mdk-termin einen rentenantrag stelle, damit ich zeit gewinne (bearbeitungszeit). ich hoffe, ich schaff das. danke helga
Wolfgangam 28.01.2009 | 21:42
Hallo Helga, als Abzockerin habe ich Sie ganz und gar nicht gesehen ...verzweifelt und fragend in den Mühlen der Institutionen eben. > (psyche) Kenn ich aus privatem Umfeld in ähnlicher Folge-Situation ... Sie können versuchen mit der KK- Mitarbeiterin mal am Telefon zu reden, dass Sie einen EM-Antrag gestellt haben, ob der MDK-Termin nicht vorerst gecancelt werden kann ...vielleicht ist es ja eine Nette :-) Ich tippe mal, der MDK-Termin bleibt, und die werden Ihre Atteste/Gutachten nun nicht völlig ignorieren - müssten ja gegen Kollegen argumentieren ;-)) Gruß w.
Chrisam 29.01.2009 | 06:12
Ich tippe auch, dass der Termin beim Rentenantrag bleibt. Die Krankenkasse wird dann versuchen sich den § 51/1 SGB V bestätigen zu lassen, damit das Gestaltungsrecht eingeschränkt ist, d.h. ohne Zustimmung der Krankenkasse kann der Rentenantrag nicht mehr zurückgenommen werden.
Corlettoam 29.01.2009 | 08:14
Aus meiner Sicht wäre es nicht klug, jetzt - VOR -der MDK Begutachtung schon den EM-Antrag zu stellen. Es ist nämlich nicht sicher, das Sie dadurch der MDK Begutachtung entgehen würden. Warten Sie doch erstmal die Begutachtung des MDK und die darauf folgende Entscheidung der Krankenkasse ab. Sollte die Krankengeldzahlung wirklich eingestellt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen ( vielleicht mit Hilfe eines Anwaltes oder des VDK ) Oder dann erst den EM-Antrag stellen, sodass die Krankengeldzahlung dann wieder aufgenommen - höchstwahrscheinlich - würde. Aber den (höherern ) Krankengeldbetrag gegen die ( meiste geringere ) EM-Rente freiwillig und zu früh einzutauschen würde ich nicht machen. Allerdings eins dürfen Sie bei der ganzen Sache natürlich nicht unterschätzen und das ist der von der Krankenkasse schon bereits ausgeübte " Druck " auf ihren Hausarzt. Knickt ihr Arzt aufgrund des Druckes der Kasse ein und schreibt Sie nicht mehr länger krank, haben Sie in ganz ganz großes Problem... Hoffe darum , das ihr Arzt hier Rückgrat beweist und sich an den Eid des Hippokrates gebunden fühlt. Aus eigener Erfahrung weiß ich - leider - , das dies bei einigen Ärzten nicht immer der Fall ist ....
Realistam 29.01.2009 | 14:03
Falls Sie der MDK-Gutachter tatsächlich als arbeitsfähig einstufen sollte, nützt Ihnen ein bereits gestellte Rentenantrag herzlich wenig. Und dann wäre Ihre Krankenkasse auch keinesfalls dazu verpflichtet, zunächst die endgültige Entscheidung über Ihren Rentenantrag abzuwarten, zumal das Jahre dauern könnte! Nur wenn der MDK eine dauerhafte Erwerbsminderung, die auch nicht durch eine berufliche Reha-Maßnahme korrigiert werden kann, bestätigt, müsste Ihre Krankenkasse auf Ihren Rentenantrag Rücksicht nehmen.
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