wie verhält sich die Umsetzung der Sofortmeldung bei Mitarbeitern, die wechselnde Einsatzorte haben? Der Betriebsnummernservice der Agentur für Arbeit kann nicht weiter helfen, ebenso die Deutsche Rentenversicherung. Offenbar gibt es hier keine einheitliche Regelung.
Vielen Dank für eine Information.
02.02.2009, 10:38
von
Falsches Forum
Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
02.02.2009, 14:20
Experten-Antwort
Hallo kege-1,
der Arbeitgeber, der unter die Erfassung der bestimmten Wirtschaftsbereiche fällt und einen neuen Mitarbeiter einstellt, hat spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme die Sofortmeldung zu erstellen, unabhängig von den dann folgenden wechselnden Einsatzorten des Beschäftigten.
02.02.2009, 14:39
von
kege-1
Vielen Dank für die Info, das war soweit bekannt. Was passiert, wenn besagter Mitarbeiter am nächsten Tag in einer Filiale in einem anderen Ort eingesetzt wird? Muß dann umgemeldet werden? Richtig ist doch, dass die Sofortmeldung nur bei NEU-Einstellungen zu tätigen ist. Was passiert mit den bereits bestehenden Mitarbeitern?
02.02.2009, 15:28
von
-_-
Wenn Ihr Arbeitgeber gleich bleibt, muss er Sie nur bei der Aufnahme der Beschäftigung sofort melden. Der Beschäftigungsort spielt für die Meldung keine Rolle, solange der Arbeitgeber unverändert ist. Nur bei einem Wechsel des Beschäftigungsbetriebes muss jeder Arbeitgeber jeweils eine Sofortmeldung abgeben, wenn der Betrieb unter die Erfassung der bestimmten Wirtschaftsbereiche fällt und einen neuen Mitarbeiter einstellt.
Nähere Anfragen ggf. unter der Hotline 0180 500 93 771 von sv.net. Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_841B3DDA07FAEEA5BC346F153735033A/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/arbeitgeber/DE_C3_9CV/DE_C3_9CV__sofortmeldung__node.html__nnn=true
02.02.2009, 17:02
Experten-Antwort
Hallo Kege-1,
unabhängig von dem jeweiligen Einsatzort in einer wechselnden Filiale ist und bleibt der Arbeitgeber der gleiche und somit ist eine Ummeldung nicht erforderlich.
Es werden nur Sofortmeldungen erforderlich für Beschäftigungsaufnahmen ab dem 01.01.2009. Bei den bereits vor diesem Datum bestehenden Mitarbeitern ist nichts weiter zu veranlassen.