Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sofortmeldung für Sicherhetisdienst

von B. St.11.02.2015 | 12:39
2983 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Frage zu den Sofortmeldungen. Wir haben im Steuerbüro zwei Betriebe die im Sicherheitsdienst (Objekt) tätig sind. In der jeweiligen List für die Sofortmeldungsbetriebe kann ich den Sicherheitsdienst nicht explizit finden. Ein Mandant erzählt, dass die Mitarbeiter z.B. bei Sicherheitsdienstleistungen während Veranstaltungen vom Zoll geprüft werden. Die Betriebsnummernvergabestelle verweist auf die KK, die KK auf die Rentenversicherung. Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage helfen: Sind Betriebe aus dem Sicherheitsdienst bzw. Detekteien zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, haben Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2009 eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund 20 maschinell direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung.

Daher ist zu beachten, dass auch weiterhin Anmeldungen mit dem Meldegrund 10 an die Minijob-Zentrale zu übermitteln sind. Diese Meldung ist - im Gegensatz zur Sofortmeldung - mit der ersten Abrechnung, spätestens jedoch nach sechs Wochen zu erstellen.

Die von der Bundesagentur für Arbeit zugeteilte Wirtschaftsklasse bestimmt grundsätzlich die Zugehörigkeit des Arbeitgebers zu den Wirtschaftsbereichen, die zur Abgabe der Sofortmeldung verpflichtet sind. Das sind in der Regel Arbeitgeber, bei denen der Sozialversicherungsausweis mitführungspflichtig war. Die Arbeitgeber folgender Wirtschaftsbereiche sind betroffen:

Baugewerbe,

Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,

Personenbeförderungsgewerbe,

Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,

Schaustellergewerbe,

Unternehmen der Forstwirtschaft,

Gebäudereinigungsgewerbe,

Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und

Fleischwirtschaft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Matze72am 11.02.2015 | 13:23
unverbindliche Aussage von mir Die Wirtschaftsbereiche können Sie hier nachlesen http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Melderam 11.02.2015 | 13:52
Laut Homepage der DRV: Von der Pflicht, Sofortmeldungen abzugeben, sind künftig alle Arbeitgeber betroffen, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind: 1.Baugewerbe 2.Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 3.Personenbeförderungsgewerbe 4.Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe 5.Schaustellergewerbe 6.Unternehmen der Forstwirtschaft 7.Gebäudereinigungsgewerbe 8.Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen 9.Fleischwirtschaft
Mülleram 11.02.2015 | 14:27
Vor Jahresfrist wurde darüber bereits politisch diskutiert, ob nach § 34a GewO tätige Firmen nicht auch der Sofortmeldepflicht unterworfen werden sollen. Etliche darunter haben z.B. 70% Gebäudereinigung, 30% Wach-und Sicherheitsdienstleitungen. Da war wohl wieder einmal die Lobby stärker als die Vernunft, denn unter Wachleuten, häufig nur kurzfristig so zwischen 1-7 Tagen beschäftigt, gibt es entsprechende Meldelücken. Aber, so die Kostenrechner, wo kämen wir denn hin, würde ein Einsatz von 3 Tagen beim Papst-Besuch oder drei Wochen beim DRV-Pforten-und Schließdienst eine Sofortmeldung voraussetzen. Auch bei Obktoberfest oder beim alljährlichen "Fischessen" einer staatstragenden Partei wird nicht gemeldet... Vor einer allfälligen FKS-Kontrolle müsste man allerdinge keine Angst haben - insbesondere nicht auf Veranstaltungen jeder Art und auch bei Behörden bis hinein in Ministerien und Justizzentren. Wird ein Wachmann überhaupt von der FKS angesprochen, schusswaffentrainiert und fahrsicherheitsmäßig fortgebildet, gerne auch in Begleitung von Fernsehkameras, ist es der Wunsch nach einer Wegbeschreibung...
Mülleram 11.02.2015 | 15:26
Mit Verlaub, die nachfolgende Aufzählung ist realitätsfern viel zu kurz geraten. Und ist wohl Ergebnis der zuständigen Lobby im Bundestag - wenn nicht gar von dieser wie andere Gesetzestexte auch verfasst. Klar, Recht ist Recht, und wenn nicht sofort gemeldet werden muss, soll es auch recht so sein! Es erfreuen sicht darob etliche nicht genannte Branchen. Das Bewachungsgewerbe darunter nimmt daher auch gerne pensionierte hohe Beamte und Polizeipräsidenten a.D. in den Beiräten als "Berater" auf zur weiteren "PPP"-Förderung seiner blühenden Schattenwirtschaft. Warum werden solche Fragen immer wieder aus Kreisen der Lohnverrechner und Steuerberater aufgeworfen? Nachwuchskräften mit gesundem Menschenverstand erschließen sich solche politisch motivierten Klimmzüge und Tricksereien auch im Sozialrecht einfach nicht sofort....
KSCam 11.02.2015 | 19:13
@Müller: Anregungen zu Gesetzesverbesserungen melden Sie besser Ihrem Bundestagsabgeorneten als dem rentenforum, weil das Forum bekanntermaßen die Gesetze nicht macht. @B. St: worin sehen Sie denn eine Beleidigung in einem dieser Beiträge? Ich erkenne keine - auch nicht im Beitrag von Schilas Mama.
Schilas Mamaam 11.02.2015 | 17:34
Ich bin ja schon etwas erstaunt, dass Praxen von Steuerberatern hier im Forum versuchen, ihren Wissensstand zu verbessern. Vielleicht fragen Sie doch mal beim Zoll nach, da werden Sie sicher geholfen. Alternativ kann Ihnen vielleicht der nachfolgend aufgeführte Bundesverband helfen. BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Norsk-Data-Str. 3 61352 Bad Homburg Germany Tel: +49 6172 9480 563 Fax: +49 6172 458580 Web: http://www.bdsw.de Vielleicht kann Ihnen ja auch ein anderer Kollege helfen, oder ???? Dieses Forum sollte nicht dazu dienen, dass Sie eine ordentliche Arbeit machen können.
B. St.am 11.02.2015 | 17:45
An Schilas Mama und der Träger dieses Forum: Ich wusste nicht das man sich in diesem Forum beleidigen lassen darf!
Mülleram 11.02.2015 | 18:57
@B. St. Keine Sorge, "Schilas Mama" hat sich selbst disqualifiziert, indem sie offenbar den Bock zum Gärtner machen wollte... Mich störte Ihre Anfrage übrigens nicht. Man muss schon ein dickes Fell und/oder keinen gesunden Menschenverstand haben, wenn man zur Sofortmeldepflicht keine Fragen hat und auch kein Brancheninsider ist. Als geradezu grotesk finde ich den Verweis auf die FKS.... im übrigen gilt auch bei dieser Thematik: Quod licet jovi, non licet bovi! Sofortmeldung also im Bewachungsgewerbe nicht erforderlich. Arbeitgeber einer Putzfrau betrifft es hingegen schon. Und auch 10 sofort gemeldete Putzfrauen in Folge erlebt ein und derselbe schwarz arbeitende Wachmann immer wieder im selben Objekt, ohne Kontroll- oder gar Verfolgungsdruck...
Mülleram 12.02.2015 | 05:10
@KSC Ist bereits vor Jahren wirkungslos erfolgt... Hier versuchte ich jedoch keine "Anregung", sondern das Wiederholen eines unreflektierten Nachplapperns stumpfsinniger/fadenscheiniger Bestimmungen zu vermeiden... Frage zu den vorgebrachten Hinweisen auf die FKS: Ein unmittelbares Echo auf eine meiner Anzeigen war: "Denunzianten haben wir aber gar nicht gern!". Fehlte es dabei wohl einmal mehr an der Bereitstellung eines Fernseh-Teams zur Dokumentation heldenhafter Einsätze - und wenn ja, nach welchen Bestimmungen des SGB?
Julia Kotheam 05.03.2015 | 09:24
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026