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Experten-Antwort

Soll ich eine BU Rente beantragen

von Schorsch 0122.12.2014 | 07:55
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4 Antworten

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Hallo alle zusammen, ich bin Jahrgang 1955 und soviel ich weiß habe ich noch Berufsschutz. Meine Frage: Ich hatte 2013 mehrere kleine Schlaganfälle, habe einen GdB von 50% und soll meine beiden Handwerksberufe laut Begutachterstelle Würzburg nicht mehr aktiv ausüben. Soll ich nun einen Antrag auf BU stellen oder hat das für mich irgendwelche Nachteile. Ich soll auch nur Arbeiten ausführen die meinen Leiden gerecht sind. Doch wer sagt mir welche das sind, und ich habe auch nie einen Abschlußbericht von der Gutachterstelle über mein Befinden bekommen. Vielen Dank für eure Antworten vorab. mfg Schorsch 01

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von Sozialröchler zutreffend ausgeführt, kann erst im Rahmen des Rentenfeststellungverfahrens geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf eine Rente (teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bzw. Rente wegen voller Erwerbsminderung) haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

PXYam 22.12.2014 | 08:44
wie soll dies in einem Forum beantwortet werden? Wie wäre es, wenn sie dies mit den behandelten Ärzten besprechen? Die Arztberichte können sie bei ihren behandelten Ärzten eine Kopie anfordern.
Sozialröchler?am 22.12.2014 | 09:34
Einen "Antrag auf BU" können Sie nicht stellen, jedoch einen "Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung". Ob und welche Art einer Leistung wegen Erwerbsminderung Ihnen zusteht, wird im Rentenfeststellungsverfahren in Abhängigkeit von Ihrem Leistungsvermögen geprüft. Wenden Sie sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bzw. Termin zur Antragsaufnahme.
Schorscham 22.12.2014 | 12:22
Auch wenn Sie "Berufsschutz" genießen, heißt das noch lange nicht, dass Sie im rentenrechtlichen Sinn berufsunfähig sind. Das sind Sie nämlich erst dann, wenn Sie weder in Ihrem letzten Hauptberuf, noch in einem zumutbaren Verweisungsberuf arbeiten können. Und wie ich aus eigener Erfahrung weiß, haben die DRV-Mitarbeiter manchmal recht eigenartige Vorstellungen von "zumutbaren Verweisungstätigkeiten". Es bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und abzuwarten, wie die DRV darauf reagiert. Meine Berufsunfähigkeit war nie unstrittig. Aber nur weil ein übereifriger DRV-Mitarbeiter meinte mir Verweisungstätigkeiten vorschlagen zu müssen die an Unsinnigkeit nicht zu überbieten waren, musste erst ein Gericht bemüht werden, dass mir sofort Recht gab.
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