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Experten-Antwort

Sonderbefreiung von der Umschulung

von Jürgen Mannbar11.08.2010 | 16:17
2037 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mache über die Rentenversicherung eine Rehabilitation im Arbeitsleben im BFW Birkenfeld! Ich habe durch meinen Autounfall 2005 eine Humerusfraktur erlitten und habe während der jetzigen Ausbildung massive schmerz Probleme bekommen und hatte viele krankheitsbedingte Fehlzeiten. Habe eine Schriftliche Vereinbarung mit dem BFW Birkenfeld getroffen die Fehlzeiten zu Reduzieren, was mir auch nach den Ferien am 09.08.2010 gelungen wäre weil ich mit Schmerzmittel eingestellt bin und auch keine Nebenwirkungen mehr habe. Jetzt zu meinem Problem!! Meine Freundin ist Schwanger. Der Termin wäre am 04.08.2010 gewesen meine Freundin kann sich aber kaum noch bewegen. Sie hat auch ein 7 Jährigen Sohn der Autistisch ist und Betreuung braucht, die meine Freundin aber nicht mehr gewährleisten kann. Ich bin deshalb aus der Schule Ferngeblieben und betreue meinen Stiefsohn. Des Weiteren kommt am Samstag auf jedenfall mein Junge zur Welt und wie es aussieht müsste ich die Nächste Woche auch noch zuhause bleiben. Jetzt habe ich aber Angst dass deshalb meine Rehamaßname seitens des BFW abgebrochen wird. Was kann ich tun?? Meine Noten sind gut!! Vielen Dank im Voraus Jürgen Mannbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen Mannbar,

leider können wir Ihnen in diesem Forum nicht konkret weiter helfen, da es immer eine Einzelfallentscheidung des Rentenversicherungsträgers ist, in wie weit sich Fehlzeiten auf einen möglichen Abbruch auswirken. Der Vorschlag von B2 ist aber sehr gut.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

B2am 12.08.2010 | 07:10
1. Setzen Sie sich umgehend mit dem BFW in Verbindung setzen und schildern dort den Sachverhalt, der zur aktuellen Abwesenheitsproblematik führt. 2. Setzen sie sich außerdem mit dem für Sie zuständigen Rehafachberater in Verbindung setzten und schildern auch diesem die aktuelle Situation. 3. Versuchen Sie zusammen mit BFW und Rehafachberater eine Lösung zu finden.
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