Offenkundig zielt Ihre Frage auf die mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 01.01.2012 eingeführte Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Diese Rentenleistung wird zwar grundsätzlich abschlagsfrei gezahlt, kann aber nur in Anspruch nehmen, wer das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 45 Jahren (ohne Pflichtbeiträge, die wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und ohne Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder aus einem Rentensplitting) zurückgelegt hat. Die Ausführungen in dem Beitrag von "Schade" sind also in der Sache zutreffend.