Sonderregelung mit 45 Versicherungsjahren

von
T. Bucher-Koenen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Neuregelung der Altersgrenzen wurde eine Sonderregelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren eingeführt. Dazu habe ich folgende Frage:
Wenn eine Person mit 63 in Rente geht und 45 Versicherungsjahre aufweist, werden dann Abschläge in Bezug auf das Verrentungsalter mit 65 oder mit 67 fällig? Das heißt, profitiert die Person davon, dass sie mit 65 unter die Sonderregelung gefallen wäre?

von
Knut Rassmussen

Das Referenzalter für die berechnung von Hinzuverdienstgrenzen und Abschlägen bleibt 67 (bzw. 65 +X in der Übergangszeit)

von
Rentenüberprüfer

Die neu eingeführte Rente für besonders langjährig Versicherte gilt grundsätzlich nur ab Rentenbeginn 2012 mit der Maßgabe, dass sie nicht vor Vollendung des 65. Lbj. in Anspruch genommen werden darf.

Die 45 Jahre Wartezeit müssen zum Zeitpunkt Rentenbeginn erfüllt sein.

Zeiten mit Leitungsbezug vom Arbeitsamt zählen ncht mit dazu.

Da die Anhebung auf das 67. Lbj. stufenweise mit Bezug auf Geburtsjahre vorgenommen wird, richten sich auch die Abschläge danach, maximal aber nur als Differenz in Monaten (Soll-Alter lt. gesetzlicher Vorgabe für die jeweilige Rentenart ./. Ist-Alter bei tatsächlichem Rentenbeginn) * 0,3%.

Experten-Antwort

Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.01.2012 wird eine neue Rentenart eingeführt, die eben eine abschlagsfreie Altersrente ab der Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, wenn 45 Pflichtbeitragsjahre erfüllt sind.

Haben Versicherte bereits vor Vollendung ihres 65. Lebensjahres diese 45 Pflichtbeitragsjahre zurückgelegt, führt das nicht dazu, dass in den anderen Altersrentenarten - für schwerbehinderte Menschen und für langjährig Versicherte - die Abschläge entfallen.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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