Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Neuregelung der Altersgrenzen wurde eine Sonderregelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren eingeführt. Dazu habe ich folgende Frage:
Wenn eine Person mit 63 in Rente geht und 45 Versicherungsjahre aufweist, werden dann Abschläge in Bezug auf das Verrentungsalter mit 65 oder mit 67 fällig? Das heißt, profitiert die Person davon, dass sie mit 65 unter die Sonderregelung gefallen wäre?