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Sonderversorgungssysteme der DDR

von Kerstin18.01.2009 | 17:36
1586 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Was hat es mit den Soderversorgungsystemen der DDR auf sich? Mein Mann arbeitete als angestellter Zahnarzt in einer so genannnten Polyklinik. In die FZR hat er nicht eingezahlt. Was gibt es bei der Rente zu beachten und wie verhält es sich bei Lehrern?

3 Antworten

LSam 18.01.2009 | 18:33
Userin Kerstin, wenn Ihr Mann nicht Armeeangehöriger mit Dienstgrad und Dienststellung war, gehört er diesem Sonderversorgungssystem nicht an. . Ein für die Tätigkeit Ihres Mannes in der ehemaligen DDR zutreffendes Versorgungssystem ist das Zusatzversorgungssytem der: "Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen nach der VO vom 12.7.1951. . In dieses System waren u.a. auch einbeogen: Arzte, Zahnärzte in staatlichen Einrichtungen, worum es sich bei einer Poliklinik ja handeln dürfte. . Die Einbeziehung war für diesen Personenkreis obligatorisch. . Wenn eine solche zu DDR-Zeiten nicht erfolgte, sollte man sie durch Antrag begehren. Notwendige Formulare erhält man bei der für den Wohnort zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle, gegebenfalls auch online.
Kerstinam 18.01.2009 | 19:55
Lieber LS, ich habe noch nicht ganz verstanden, warum dieser Antrag Sinn macht. Wie wirkt sich das auf dei Rente denn aus?
LSam 18.01.2009 | 20:36
In erläuternden Darlegungen zu diesem Zusatzversorgungssystem wird die Einbeziehung als obligatorisch bezeichnet. . Wäre bei Ihrem Mann damals so verfahren worden, würde er zugehörig sein, würden alle Verdienste, auch die oberhalb von 7.200 berücksichtigt. . Ergo muss wohl ein verantwortlicher Leiter die obligatorische Einbeziehung für Ihren Mann verdüdelt haben. . Diese begehrt er nun nachträglich, da er belegen kann, das er in der Funktion Zahnarzt in einer staatlichen Institution tätig war, zu einem Personenkreis gehört, für den die Anspruchsvoraussetzungen zutreffen. . Erfolgt die Zuerkennung, bekommt er seine Verdienste wie belegbar berücksichtigt. Macht aber nur Sinn, wenn mehr als 7200 je Jahr verdient wurden, wovon man ausgehen kann. .
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