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Experten-Antwort

Sonderzahlung

von Helmut Bake12.01.2013 | 20:44
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9 Antworten

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Beziehe seit 1.12.2012 mit 64 und 3,6% Abzüge die Altersrente. Gibt es jetzt noch die Mòglichkeit mit einer besonderen Beitragszahlung den Rentenabschlag zukünftig zu verhindern so dass die Rente ohne Abschlag für die Zukunft gezahlt werden kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie "zelda" erläutert, hätten Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze (Dezember 2012) die Möglickeit einer Sonderzahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung gehabt. Aber ich schließe mich "zelda" hinsichtlich der Höhe der Beitragszahlung an, die vermutlich unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.

Ein Hinweis zur Möglichkeit der Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der einer Altersrente erfolgt allgemein in den Rentenauskünften.

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8 Antworten

Helmut Bakeam 12.01.2013 | 23:48
danke für die kurze knackige antwort. gibt es irgentwo eine rechtsgrundlage für das nein?
zeldaam 13.01.2013 | 13:09
Kurz und knackig: Doch, Sie könnten noch zahlen: § 187a Absatz 1 SGB VI, Sie haben die Regelaltersgrenze ja noch nicht erreicht. Lohnt sich aber nur, wenn Sie vorhaben, richtig alt zu werden. MfG zelda
Helmut Bakeam 13.01.2013 | 14:23
bin im november 2012 bereits 65 geworden. rentenbeginn mit 64 (2011) habe also die regelaltersgrenze mit 65? bereits erreicht? hoffe über 80 zu werden so gott will. naja
zeldaam 13.01.2013 | 14:53
Hallo Herr Bake, dann haben Sie im Dezember 2012 die Regelaltersgrenze (65 Jahre + 1 Monat) erreicht und das Thema "hat sich erledigt. MfG zelda
Helmut Bakeam 13.01.2013 | 15:00
hallo zelda. besten dank für die mühe. schade nur dass mir seinerzeit beim rentenantrag und rentenberatung niemand den hinweis zur sonderzahlung gab.
zeldaam 13.01.2013 | 19:06
Ich bezweifele, dass Sie die Beiträge tatsächlich hätten einzahlen wollen. Schauen Sie sich bitte mal das Beispiel am Ende dieser Erklärung an : http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und setzen dann bitte Ihre Werte ein. Dann haben Sie in etwa eine Ahnung davon, um welche Beträge es geht. Das lohnt sich meistens nur , wenn der Arbeitgeber diese Beträge einzahlt, um den Arbeitnehmer früher "loszuwerden". Im Übrigen wird m.E. auch in der Rentenauskunft auf die Möglichkeit einer Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung hingewiesen. MfG zelda
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