Wie "zelda" erläutert, hätten Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze (Dezember 2012) die Möglickeit einer Sonderzahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung gehabt. Aber ich schließe mich "zelda" hinsichtlich der Höhe der Beitragszahlung an, die vermutlich unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.
Ein Hinweis zur Möglichkeit der Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der einer Altersrente erfolgt allgemein in den Rentenauskünften.