Hallo Zusammen,
ich möchte am 01.07.2023 in Rente gehen. Das wäre dann die Rente nach 45 Berufsjahren für den Jahrgang 59.
Nach den Berechnungen eines Rentenberaters würde ich ca. 2.000 Euro brutto bekommen. Stand April 2020.
Die Regelaltersrente hätte ca. 2.100 Euro betragen.
Kann ich eigentlich den Differenzbetrag ausgleichen durch eine Einmalzahlung und wo kann man den Betrag ermitteln, der dann fällig wäre. Das könnte man doch bestimmt auch steuerlich absetzen.
Es können nur Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Wenn Sie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, ist eine Ausgleichszahlung der Differenz zur Regelaltersrente, die sich durch die fehlenden Beiträge aufgrund der nicht mehr ausgeübten Beschäftigung ergeben, nicht möglich.
Aber noch sind Sie ja nicht 63 und können beantragen Abschläge ausgleichen zu wollen - Die 100 € die Sie mehr haben wollen kosten etwas 25.000 € und die Zahlung kann sich steuermindernd auswirken. Den Steuereffekt (in der Zahlphase und im späteren Rentenbezug) klären Sie mit steuerberatenden Stellen.