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Experten-Antwort

Sonderzahlung bei erwerbsminderungsrente

von Fragende 117.11.2019 | 11:41
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9 Antworten

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Hallo, Bin Jahrgang 1958 und in unbefristeter erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage...lohnt sich eine einmalzahlung damit ich in der regulären Altersrente etwas mehr erhalte ? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende1,

der Abschlag, den Sie aktuell in Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente haben, bleibt auch in der Altersrente bestehen. Mit einer Ausgleichszahlung können Sie daher nur den Rentenbetrag erhöhen, der bislang noch nicht von einem Abschlag betroffen ist.

Das bedeutet, dass Sie den bisherigen Abschlag nicht zurückkaufen können, zukünftige Abschläge für weitere Beitragszeiten während des Rentenbezugs jedoch ausgleichen können. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten Besonderheiten.

Ob sich die Einzahlung lohnt, liegt in Ihrem Ermessen und ist auch davon abhängig, wie hoch der gezahlte Rentenversicherungsbeitrag nach der steuerlichen Absetzung als Altersvorsorgeaufwendung tatsächlich ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

????am 17.11.2019 | 11:53
für die ausgleichszahlung des Abschlags einer Altersrente sollten Sie sich einfach die Berechnung anfordern. Dann sehen Sie dann auch mit welchem Betrag sich die monatliche Altersrente erhöht. Ob es sich lohnt, können Sie dann individuell entscheiden. https://deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_…
Korianderam 17.11.2019 | 23:56
Der Abschlag bleibt auch bei der Altersrente erhalten. Aber mit einer Sonderzahlung können sie die Höhe der Altersrente beeinflussen.
Fragende 1am 17.11.2019 | 23:46
Vielen Dank für die Antwort. Ich war letztes Jahr bei der DRV und die sagten mir ich hätte keine Chance. Würde als Altersrente genau das gleiche bekommen wie jetzt mit erwerbsminderungsrente. Eine Freundin meinte nun das stimme nicht... Bin nun verunsichert... Gruß Fragende
Fragende 1am 18.11.2019 | 00:10
Vielen Dank. Das bedeutet die 10,8 % bleiben , ich lediglich die rentenhöhe beeinflussenkann....
Mitarbeiteram 18.11.2019 | 21:42
Solche Auskünfte sind möglich und werden manuell geschrieben. Man unterstellt, wenn die jetzige EM-Rente weitergezahlt wird, was dann rauskommen wird (Stichwort: Beitragszeiten nach Leistungsfall). Auskünfte dauer aber ein wenig. Ist nicht per Knopfdruck zu erledigen. Zwei Musterfälle hab ich in der Schublade.
W°lfgangam 18.11.2019 | 21:18
Ergänzend nachgefragt: MW hat sich an der bisherigen Rechtsauslegung der DRV dahingehend etwas geändert, dass bei einer aktuell laufenden EM-Rente gar keine Ausgleichszahlung(en) für spätere 'Abschläge' aus einer vermeintlich vorgezogenen Altersrente möglich sind ...es fehlt(e) an der Möglichkeit, diese spezielle Rentenauskunft für Ausgleichszahlungen überhaupt erstellen zu können, um die rechtliche Möglichkeit für Ausgleichszahlungen in dieser speziellen Konstellation zuzulassen. Liege ich falsch – oder hat der Gesetzgeber hier/bereits ...ohne mein Wissen ;-) nachgebessert? Gruß w.
W°lfgangam 20.11.2019 | 22:42
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Solche Auskünfte sind möglich und werden manuell geschrieben. Man unterstellt, wenn die jetzige EM-Rente weitergezahlt wird, was dann rauskommen wird (Stichwort: Beitragszeiten nach Leistungsfall). Auskünfte dauer aber ein wenig. Ist nicht per Knopfdruck zu erledigen. Zwei Musterfälle hab ich in der Schublade.
Hallo Mitarbeiter, demnach gilt das in diesem früheren Beitrag Hinterfragte/Beantwortete nicht mehr: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleic… ?? Gruß w. PS: Los, machen Sie die zutreffende Schublade mal fix auf ;-)
...schade @Mitarbeiter, dass Ihre Schublade - trotz wirklich interessanter Fragestellung/in Einzelfällen, noch keine neuen Erkenntnisse liefern konnte. Gruß w.
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