Sonderzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente

von
KSC

Quatsch! Im Zweifel sind die Beiträge wirksam entrichtet worden.

Nach Jahren zu behaupten "man sei in einer Broschüre irgendwie irregeführt worden" hilft wohl nicht weiter.

Jetzt lassen Sie es gut sein und erkennen dass "Ihr Problem" ein absoluter Ausnahmefall wäre, bei der ein Kunde blind einen Haufen Geld einzahlt ohne sich schlau gemacht zu haben.

Notfalls ein eigener Fehler und nicht durch die "böse DRV" verursacht.

Aber bestimmt würde sich da auch ein Richter finden, der anders urteilt.

Wenn es Ihren Fall wirklich gibt, soll er oder Sie halt klagen.

von
Nicht zu glauben

An diesem Beispiel sieht man wieder mal deutlich, wie durchgeknallt einige Versicherte sind, die ihre eigenen Unzulänglichkeiten versuchen anderen dann in die Schuhe zu schieben. Das wird in diesem Fall aber nicht gelingen und bei der Sozialgerichtsbarkeit eher ein müdes Lächeln hervorrufen.

von
Fragende 2

Hallo von siehe hier

Zitiert von: Siehe hier

Wirklich, wenden Sie sich an Ihre zuständige DRV und lassen sich dort ausführlich beraten. Die Zeit ist dann für Sie besser investiert, als sich über eine Broschüre zu ärgern, das macht nur Falten.

Dass ist wohl wahr, das der Ärger mit der Broschüre nur Falten macht ..dazu noch ein Beispiel. Dort heißt es auf Seite 9 ich zitiere ! ..

"Bitte beachten Sie:

Sie können ihren Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern wenn sie
- am 31.Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht,
-seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben
-jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen

he ? ..1983 .. 1984 ?

Das ist fast vierzig Jahre her ! Da gab es noch die DDR. Wie kann das sein , das etwas , was fast vierzig Jahre her ist , Einfluss auf einen Vorgang hat , wie die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Rentenversicherung. Das Eine hat ja nun wirklich , zumindest nach dem logischen Menschenverstand , nichts aber auch rein gar nichts zu tun.

Nur mal so als Beispiel ..

Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe (was immer das heißen mag) kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?

Da würde mich schon auch noch die Antwort der Experten interessieren .. na wer traut sich? :-)

Schließlich hätte sich möglicherweise danach , zumindest nach meinem Verständnis , das mit dem Zahlen von freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse eh erledigt.

von
Siehe hier

https://www.beck-shop.de/kreikebohm-rossbach-sgb-vi-sozialgesetzbuch-gesetzliche-rentenversicherung/product/31739885?adword=google-smec&gclid=CjwKCAiAl-6PBhBCEiwAc2GOVCdwyCBqLnBc1Pd4SLme4AwRWMM-fZ3NAyIQBznVrOB9s98aqXTq0hoCl3QQAvD_BwE

Diese Ausgabe hat allerdings 'nur' rund 1.600 Seiten ;-)

von
Fragende 2

Zitiert von: Siehe hier
https://www.beck-shop.de/kreikebohm-rossbach-sgb-vi-sozialgesetzbuch-gesetzliche-rentenversicherung/product/31739885?adword=google-smec&gclid=CjwKCAiAl-6PBhBCEiwAc2GOVCdwyCBqLnBc1Pd4SLme4AwRWMM-fZ3NAyIQBznVrOB9s98aqXTq0hoCl3QQAvD_BwE

Diese Ausgabe hat allerdings 'nur' rund 1.600 Seiten ;-)

Nun ja , dass heißt ja dann so viel .. dass man sich als Versicherter auf diese rund 1.600 Seiten zu informieren hat.

Zitiert von: Nicht zu glauben
An diesem Beispiel sieht man wieder mal deutlich, wie durchgeknallt einige Versicherte sind, die ihre eigenen Unzulänglichkeiten versuchen anderen dann in die Schuhe zu schieben. Das wird in diesem Fall aber nicht gelingen und bei der Sozialgerichtsbarkeit eher ein müdes Lächeln hervorrufen.

. wenn man denn etwas an diesem Beispiel mal wieder sieht , dann ganz gewiss nicht , wie durchgeknallt einige Versicherte sind.

Schönen Abend

von
Fragende 2

Zitiert von: Ach so!
Ehemaliger DDR-Bürger? Das erklärt alles und lohnt den Aufwand nicht!

Ihnen ist doch wohl schon klar , dass die folgende .. dankenswerter Weise! .. von „siehe hier“ erstellte Beispielrechnung , auch für ehemalige BRD Bürger gilt ..

Zitiert von: Fragende 2
Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Fragende 2
...
Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen.
...

Und genau so ist es eben nicht. .. Somit ist die Altersrente dann höher, aber eben nicht um 70 EUR sondern nur um 18 EUR.

.

Vielen Dank!

18 Euro!

Das heißt , wenn ich das auf die 15847, 20 Euro umrechne, ..

12 Monate x 18 Euro = 218, 0 Euro pro Jahr

15847, 20 Euro / 218, 0 Euro pro Jahr = 72,69 Jahre

Renteneintritts 66 Jahre + 72 , 7 Jahre = 183 Jahre

.. ich müsste an die 183 Jahre alt werden , nur um den Betrag wieder rein zu bekommen, den ich eingezahlt habe.

.. auch der ehemalige BRD Bürger müsste demnach an die 183 Jahre alt werden , nur um den Betrag wieder rein zu bekommen, den er eingezahlt hat. Würde denn ihrer Meinung zumindest das erklären , warum sich der Aufwand dennoch lohnt?

von
KSC

Wünsche der lieben Fragenden weiterhin viel Spaß und nen guten Abend.

Ist wirklich lustig was die sich da alles zusammenreimt.

Aber wenn es die Dame glücklich macht, tut das ja keinem anderen weh.

von
W°lfgang

Zitiert von: Fragende 2
(...erstaunlich viel Blödsinn/Unkenntniss enthalten...)

Tipp: Gehen Sie sich dort informieren, wo man es weiß ...statt im 'Selbststudium' zu versuchen, sich selbst den kürzesten Weg zur Optimierung der Altersrente zu suchen - UND dabei 3x falsch abgebogen und anschließend noch über das eigene *Robotron-Navi zu lamentieren ;-)

Gruß
w.

von
Uschi

Zitiert von: Fragende 2

Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe (was immer das heißen mag) kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?

So ist es! Es stehen noch so einige Formulierungen geschrieben, die einst aktuell eine Art Bestandsschutz dargestellt haben und von der Zeit mittlerweile überholt worden sind. Wer bspw. 1978 ins Berufsleben gestartet ist, hatte 1983 besagte Versicherungsjahre und wäre heute um die 60. Kann u. U.diese Jahrgänge noch betreffen, ist aber ein Auslaufmodell, genauso wie die Teilweise EM-Rente wg. Berufsunfähigkeit. Spätestens, wenn die Jahrgänge ab 1962 die Altersrente erreichen, wird dieses Modell obsolet.

von
Schade

Jetzt jammert die Fragende rum weil sie den EM Schutz nicht mit freiwilligen Beiträgen erhalten kann - in der Eingangspost gehts aber um die Frage einer Erwerbsgeminderten?????
Ja was denn nun? Die hat doch den Schtuz sonst würde sie die Rente nicht kriegen.

Es scheint so als ob da eine Dame einfach auf Krawall gebürstet ist .

Das Ganze ist je nach Blickwinkel entweder lustig oder ganz schrecklich peinlich.

Mädel, lies nicht irgendwelche Broschüren sondern mach ne Ausbildung bei der DRV - kann kapierst du vielleicht einiges?

von
Befremdlich

Schön mal darüber nachgedacht, dass diese Fragestellerin überfordert ist, statt hier indirekt anzumachen?
Sachliche Antworten sind erwünscht, alles andere wohl eher weniger!

Beim Thema Rente einfach mal in die Situation des Fragenden hineinversetzen!

von
Alois

Zitiert von: Fragende 2

he ? ..1983 .. 1984 ?

Das ist fast vierzig Jahre her !

Nur mal so als Beispiel ..

Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe (was immer das heißen mag) kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?

In der DDR war wohl im großen Ganzen alles 40 Jahre lang so ziemlich gleichbleibend. Hier gab hingegen häufiger Gesetzesänderungen und somit dürfen Ältere noch Sachen, die Jüngere nicht mehr dürfen.

von
Fragende 2

Zitiert von: KSC
Wünsche der lieben Fragenden weiterhin viel Spaß und nen guten Abend.

Ist wirklich lustig was die sich da alles zusammenreimt.

Aber wenn es die Dame glücklich macht, tut das ja keinem anderen weh.

Mit Verlaub .. die 18 Euro pro Monat zusätzlich , ab der Altersrente mit 66 Jahren, .. Wohlgemerkt! . bei einer Einmal-Einzahlung von immerhin 15847, 20 Euro auf das Konto der deutschen Rentenversicherung , hat sich nicht die Dame zusammen gereimt , sondern „siehe hier“ .

Nachzulesen in dem Beitrag hier und heute um 6:50 Uhr!

Dafür mein Respekt . Eigentlich hätte ich dergleichen „Zusammengereimtes“ von den offiziellen Experten erwartet. Möglicherweise war ihnen ja schlicht und ergreifend der Zeitaufwand für die „etwas komplizierte Berechnung “ zu groß.

Wie dem auch sei , das was sich die Dame anschließend daraufhin zusammen gereimt hat und zwar , dass man diese eingezahlten 15847, 20 Euro erst im Alter von 183 Jahren auf Heller und Pfennig zurück bekommt ist Mathematik der Grundschule.

Nachzulesen in dem Beitrag hier und heute um 14: 44Uhr

Zitiert von: Experte/in

Experten-Antwort

Hallo Fragende 2,

da Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Berechnung etwas komplizierter als in der Broschüre dargestellt. Letztlich sollten Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und vor einer Zahlung eine Probeberechnung erstellen lassen.

Um das Ganze hier nicht zur unendlichen Geschichte werden zu lassen , werde ich mich hier erst wieder äußern , wenn mir diese Probeberechnung vorliegt.

Vielen Dank an all jene , die sich hier zu meinem Anliegen zu Wort gemeldet haben.

von
Fragende 2

Übrigens! .. Nur damit das nicht in Vergessenheit gerät !

Da gab es noch zwei offene Fragen an das Expertenteam …

In Anlehnung , an einem Zitat , aus der Broschüre von der DRV zu den Zahlungen von freiwilligen Beiträgen ..

„Wenn ich als DDR Bürger , der ich damals war , am 31 Dezember 1983 nicht diese Wartezeit von fünf Jahren erreicht habe ... kann ich mir deshalb etwa nicht meinen Anspruch auf eine Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen sichern?“ (siehe Beitrag vom 03.02.2022, 18:05 )"

"Erfährt man denn spätesten dann .. wenn man die Altersrente erhält! . davon , dass sich die Rentenerhöhung nicht auf 70,12 Euro beläuft ( so wie in der Broschüre angegeben) sondern nach einer komplizierten Berechnung nur auf 18 Euro? Wenn ja , was kann man da noch unternehmen. ( siehe Beitrag vom 03.02.2022, 17:07 )"

Für den Einen oder den Anderen könnte vielleicht von Interesse sein , was bei dem Telefonat bei der deutschen Rentenversicherung heraus gekommen ist!

Auf Anfrage wurde mir noch mal telefonisch bestätigt, dass wenn ich für das Jahr 2021 einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro zahle on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde.

Zitiert von: Experte/in
Hallo Fragende 2,

Experten – Antwort

da Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Berechnung etwas komplizierter als in der Broschüre dargestellt. Letztlich sollten Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und vor einer Zahlung eine Probeberechnung erstellen lassen.

Kein Hinweis darauf , dass die Berechnung etwas komplizierter ist!

Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Fragende 2
...
Bezügliche der o.g. Beispielrechnung würde sich demnach die zu erwartende Altersrente, wohlgemerkt auf Basis der Erwerbsminderungsrente von 800 Euro, auf 870,12 Euro erhöhen.
...

Und genau so ist es eben nicht.

Die EM-Rente (die 'andere Rente') beträgt zu diesem 'Stichtag' 800,00 EUR. Somit ist die

Trotzdem kommen keine 70 EUR einfach auf Ihre EM-Rente on top.

Geschweige denn einen Hinweis darauf , dass die am Ende tatsächliche gezahlte Rentenerhöhung auch weit unter die 70,12 Euro liegen könnte .

Es steht als hier Aussage gegen Aussage!

Ich denke mal , dass sich an dieser Stelle spätestens jetzt das Experten Team einschalten sollte. Schließlich befinden wir uns hier nicht in einem x- beliebigen Forum , sondern in einem Expertenforum der deutschen Rentenversicherung.
Wohlgemerkt einer deutschen Rentenversicherung von der mir von offizieller Seite noch mal telefonisch bestätigt wurde, dass wenn ich für das Jahr 2021 , 15847, 20 Euro als Einmalbetrag auf das Konto der DVR einzahle on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente erhalten werde. Eine komplizierte Berechnung sieht ganz sicher anders aus. . das mal nur so nebenbei .

Übrigens!

..wie auch bei allen anderen zuvor geführten Telefonaten mit der DRV! . kein Hinweis auf die Möglichkeit einer Probeberechnung. Der o.g. Experten Antwort sei dank , dazu musste die Initiative schon von mir selbst ausgehen. . auch das mal nur so nebenbei.

Das soll es nun aber nun wirklich bis zum Eingang der Probeberechnung gewesen sein, Es sei all den anderen hier allerdings unbenommen , jeweils mit ihren Berechnungen zu diesem Sachverhalt zu glänzen. So das am Ende die Probeberechnung darüber entscheiden dürfte , wer denn mit seiner Berechnung am dichtesten dran war. Ich drücke schon mal die Daumen ;-)

von
Siehe hier

nun ja, wenn ich heute (nein besser am Montag, denn heute ist Wochenende...) bei meiner zuständigen DRV anrufe und frage
'erhöht sich ich bei der Einzahlung von 15.xxx,xx EUR meine Altersrente um ca. 70 EUR, dann würden die mir auch sagen 'ja, natürlich'. Das sind nämlich rund 2 EP x 34,19, sind also rund 70 EUR.

Hier im Forum haben Sie aber das Thema EM-Rente mit eingebracht.

Und wenn man von einer EM-Rente in eine nachfolgende Altersrente wechselt, werden Zwei Berechnungen gemacht.
Die eine für die Altersrente zu dem Zeitpunkt ab Rentenbeginn.
Die andere für die EM-Rente zu dem gleichen Zeitpunkt.

Aufgrund des parallelen Anspruches von zwei Renten zu diesem Zeitpunkt wird nur EINE davon ausbezahlt, nämlich die höhere.

Die rein telefonische Auskunft auf meine Frage 'erhöht sich meine Altersrente um' ist also genauso so richtig, wie es auch in der Broschüre richtig steht.

Nur weiß dann die gefragte Person zu dem Zeitpunkt ja nichts davon, ob ich jetzt schon eine EM-Rente beziehe oder nicht.

Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-)

Wie schon mehrfach erwähnt sind die Ansprüche und Berechnungen im SGB VI geregelt. Sie müssen dafür nicht 1.600 Seiten durchforsten, Sie können bei §70 anfangen und bis ca. 105§ einfach erst einmal nur querlesen.

Aber besser ist es, wenn Sie die Probeberechnung abwarten, da klärt sich dann nämlich auch noch Ihre Frage, was es denn mit vor Datum xx zu tun hat.

von
Fragende 2

Nun kann ich leider doch nicht an mich halten ..

Zitiert von: Siehe hier

Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-)

Richtig .. nur wenn man für dieses WIE! bereits über Vorkenntnisse verfügen MUSS! , wie ich sie mir nicht zuletzt auf Grund ihrer Beiträge dankenswerter zu eigen machen konnte, so würde ich schon sagen , dass man es sich SO! einfach nicht machen kann.

Zitiert von: Siehe hier

Hier im Forum haben Sie aber das Thema EM-Rente mit eingebracht.

Übrigens auch in der Broschüre der DVR wurde der „Sonderfall“ Thema EM-Rente sogar gleich an fünf Stellen eingebracht . Als da wären ..

„Unser Tipp

Wenn sie Risiken wie Alter, , Erwerbsminderung oder Tod abdecken wollen..“

„Bitte beachten Sie:

Sie können sich ihren Anspruch auf Rente im Fall einer Erwerbsminderung mit ..“

„ Bitte beachten Sie:

Wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen , um ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten , darf kein Monat Lücke entstehen,“

So steigt ihre Rente ..

Ach niedrige Beiträge. Die Sie zur Erhaltung Ihrer Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung einzahlen, einzahlen , erhöht ihre Rente .

…. Und schlussendlich heißt auf Seite 5 .,.

.. AUFGEMERKT ! ..

"Auch wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten , können sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden jedoch erst beim nächsten Rentenanspruch berücksichtigt"

Hier wird sogar extra darauf aufmerksam gemacht, um nicht sogar dafür geworben , das man auch bei Erhalt einer Erwerbsminderungsrente freiwillige Beiträge einzahlen kann .

Um gemäß Ihrer Berechnung ggf. einen Rentenanspruch zu erwerben , bei dem man 183 Jahre alt werden muss , um die eingezahlten Beiträge wieder rein zu bekommen.

Wenn man es nicht besser wüsste, man könnte fast meinen, so oft, wie von denen da die Rede ist, dass diese Broschüre insbesondere für Menschen mit Bezug einer EM-Rente zugeschnitten wurde.

Eigenlicht müsste man diese Menschen davor warnen , Beispielsweise mit dem Eintrag ..

Bitte beachten sie :
Wenn man von einer EM-Rente in eine nachfolgende Altersrente wechselt, werden Zwei Berechnungen gemacht. Die eine für die Altersrente zu dem Zeitpunkt ab Rentenbeginn.
Die andere für die EM-Rente zu dem gleichen Zeitpunkt. Daraufhin kann ihre Alterstrente auch weit unter den Werten in der Tabelle liegen. Lassen sie sich zur Abklärung unbedingt eine Probeberechnung zu kommen!

von
Siehe hier

letztendlich kommen wir hier aber kein Stück weiter, in dem einzelne Sätze einer Broschüre 'auseinandergenommen' werden, die für den einen zutreffen können und für den anderen nur zum Teil und für einen weiteren Beteiligten nunmal so gar nicht.

Wenn mein Bekannter eine Ehefrau hat, drei schulpflichtige Kinder und zwei Dobermänner, dann kaufe ich mir doch auch nicht einen SUV, nur weil es für 'Ihn' genau das richtige Auto sein mag.

Ich gehe dann in den Laden, und lasse mich, auf meine Bedürfnisse zugeschnitten, beraten.

Tun Sie ja auch. Und wissen nun 'es kann auch ein anderer Betrag dabei heraus kommen'. Ob das dann tatsächlich 'nur' die 18,00 EUR sind, die bei meiner Beispielrechnung herauskamen, um Ihnen 'grob' zu verdeutlichen, wie der Unterschied der Berechnungen aussieht, oder ob es dann doch 46,80 EUR werden würden, ist mir persönlich dabei 'schnurzpiepe'.

Aber das Schöne ist ja, dass Sie nun, weil Sie hier fragten, diese Probeberechnung veranlasst haben.

Freuen Sie sich also einfach darüber, dass Sie hier in diesem Forum gelandet sind und dadurch darauf aufmerksam gemacht wurden.

Was dabei dann tatsächlich rauskommt, hängt von Ihrer persönlichen Erwerbsbiograhphie ab, die rückwirkend nun keiner mehr beeinflussen kann.
Völlig egal, was in welcher Broschüre auch immer steht!

von
Fragende 2

Nachtrag

Man kann allerdings all diese Fallstricke, insbesondere für EM-Rentner , ganz einfach dadurch obsolet machen, in dem man , wie von mir irrtümlicher Weise angenommen , die Werte in der Tabelle in Broschüre der DRV für ABSOLUT! nimmt . Das heißt , um auf mein Beispiel zurück zu kommen, dass man wenn man für das Jahr 2021 ,einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro einzahlt …. GRUNDSÄTZLICH ! .. on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommt.

Zitiert von: Siehe hier

Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-)

Dann hätte sich übrigens auch das mit dem WIE erledigt . Nur leider muss zu einer solche Vereinfachung , der Gesetzgeber tätig werden. Möglicherweise wird es ja genau deswegen .. weil es vereinfacht! .. dazu nicht kommen. Das mal nur so nebenbei

von
König

Zitiert von: Bruno
Zitiert von: Fragende 2
Nachtrag

Man kann allerdings all diese Fallstricke, insbesondere für EM-Rentner , ganz einfach dadurch obsolet machen, in dem man , wie von mir irrtümlicher Weise angenommen , die Werte in der Tabelle in Broschüre der DRV für ABSOLUT! nimmt . Das heißt , um auf mein Beispiel zurück zu kommen, dass man wenn man für das Jahr 2021 ,einen Einmalbetrag von 15847, 20 Euro einzahlt …. GRUNDSÄTZLICH ! .. on Top 70,12 Euro pro Monat mehr Altersrente bekommt.

Zitiert von: Siehe hier

Es kommt also immer darauf an, WIE man eine Frage stellt :-)

Dann hätte sich übrigens auch das mit dem WIE erledigt . Nur leider muss zu einer solche Vereinfachung , der Gesetzgeber tätig werden. Möglicherweise wird es ja genau deswegen .. weil es vereinfacht! .. dazu nicht kommen. Das mal nur so nebenbei

Sie haben da etwas ungeheuerliches aufgedeckt, man muss richtig alt werden, um gewisse Zahlungen wieder hereinzubekommen! Ob das bei Riester wohl auch so ist oder bei anderen privaten Vorsorgemodellen?

Lasst doch die Fragestellerin Ihre Proberentenberechnung abwarten und hoffen, dass Broschüren in Zukunft in Buchdicke erstellt werden, um jeden Sonderfall einzubeziehen. Soll sie sich doch zur Lachnummer machen und auf Fehlinformationen durch ihr Broschürenwissen klagen. Ich sehe die Sozialrichter schon müde lächeln.
Wen interessiert schon ein kläffender Hund? Niemanden.

von
Fragende 2

Zitiert von: Bruno

Sie haben da etwas ungeheuerliches aufgedeckt, man muss richtig alt werden, um gewisse Zahlungen wieder hereinzubekommen! Ob das bei Riester wohl auch so ist oder bei anderen privaten Vorsorgemodellen?

.. und ich hatte schon befürchtet , dass das , abgesehen natürlich von "siehe hier" , hier niemanden auffällt. Y

Und ja Riester ist auch so ein Fall. Nur mit dem Unterschied, dass man im Vergleich zu den 183 Jahren bei Riester zumindest noch die Chance besteht sein Sauerverdientes wieder rein zu bekommen.

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