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Experten-Antwort

Sonderzahlung, Rente

von wagner24.09.2013 | 20:10
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6 Antworten

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hallo zusammen, eine frage an die experten... die Sachlage ... ich werde eine Sonderzahlung über einen namhaften 5stelligen betrag zusammen mit meinem regulären gehalt (im mai '14 ) erhalten. weiterhin werde ich zum 1.7. in die regelalterrente gehen... von den regel-bezügen wird der beitrag für die rente abgezogen. meine frage: was ist mit der Sonderzahlung? unterliegt die ebenfalls der Rentenversicherung? oder kann ich da freiwillig noch für die restlichen Monate (1.7. - 31.12 einzahlen, um die entgeltpunkte zu erhöhen?) danke im voraus. mfg wagner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Wagner,

um was für eine Sonderzahlung es sich handelt, lässt sich von hier aus nicht beurteilten.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine "normale" Einmalzahlung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc...).

Aus dieser Einmalzahlung werden Beiträge zur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet.

Damit auch die Einmalzahlung in die Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt wird, sollten Sie auf die gesonderte Meldung und die damit verbundene Hochrechnung verzichten.

Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig.

Somit können Sie keine freiwilligen Beiträge für die restlichen Monate 01.07.2014 - 31.12.2014 entrichten.

Da es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, sollten Sie einen Termin zu einem persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Unter unserer Homepage finden Sie Termine und Beratungsorte in Ihrer Nähe.

www.deutsche-rentenversicherung.de

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

wagneram 26.09.2013 | 20:33
hallo zusammen, zunächst mein "Dankeschön" für die Beantwortung meiner frage. nun zu der antwort: leider erreiche ich die beitragsmessungsgrenze bereits mit meinen normalen bezügen. die Sonderzahlung ist in der tat eine zahlung, die mir aus anlass einer langjährigen Betriebszugehörigkeit gewährt wird. eine Nachentrichtung für jahre, in denen ich nicht "viel verdient habe" kommt wohl auch nicht in frage? oder? das ziel heißt: Erhöhung der entgeltpunkte, dies nicht nur am rande. danke im voraus, für Ihre antworten. mfg wagner
wagneram 26.09.2013 | 20:34
hallo zusammen, zunächst mein "Dankeschön" für die Beantwortung meiner frage. nun zu der antwort: leider erreiche ich die beitragsmessungsgrenze bereits mit meinen normalen bezügen. die Sonderzahlung ist in der tat eine zahlung, die mir aus anlass einer langjährigen Betriebszugehörigkeit gewährt wird. eine Nachentrichtung für jahre, in denen ich nicht "viel verdient habe" kommt wohl auch nicht in frage? oder? das ziel heißt: Erhöhung der entgeltpunkte, dies nicht nur am rande. danke im voraus, für Ihre antworten. mfg wagner
wagneram 26.09.2013 | 20:35
hallo zusammen, zunächst mein "Dankeschön" für die Beantwortung meiner frage. nun zu der antwort: leider erreiche ich die beitragsmessungsgrenze bereits mit meinen normalen bezügen. die Sonderzahlung ist in der tat eine zahlung, die mir aus anlass einer langjährigen Betriebszugehörigkeit gewährt wird. eine Nachentrichtung für jahre, in denen ich nicht "viel verdient habe" kommt wohl auch nicht in frage? oder? das ziel heißt: Erhöhung der entgeltpunkte, dies nicht nur am rande. danke im voraus, für Ihre antworten. mfg wagner
wagneram 26.09.2013 | 20:35
hallo zusammen, zunächst mein "Dankeschön" für die Beantwortung meiner frage. nun zu der antwort: leider erreiche ich die beitragsmessungsgrenze bereits mit meinen normalen bezügen. die Sonderzahlung ist in der tat eine zahlung, die mir aus anlass einer langjährigen Betriebszugehörigkeit gewährt wird. eine Nachentrichtung für jahre, in denen ich nicht "viel verdient habe" kommt wohl auch nicht in frage? oder? das ziel heißt: Erhöhung der entgeltpunkte, dies nicht nur am rande. danke im voraus, für Ihre antworten. mfg wagner
wagner20122am 26.09.2013 | 20:35
hallo zusammen, zunächst mein "Dankeschön" für die Beantwortung meiner frage. nun zu der antwort: leider erreiche ich die beitragsmessungsgrenze bereits mit meinen normalen bezügen. die Sonderzahlung ist in der tat eine zahlung, die mir aus anlass einer langjährigen Betriebszugehörigkeit gewährt wird. eine Nachentrichtung für jahre, in denen ich nicht "viel verdient habe" kommt wohl auch nicht in frage? oder? das ziel heißt: Erhöhung der entgeltpunkte, dies nicht nur am rande. danke im voraus, für Ihre antworten. mfg wagner
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