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Experten-Antwort

Sonderzahlung verschieben?

von Nikolaus19.11.2019 | 09:52
168 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit August 2019 eine Altersrente für langjährig Versicherte, die 1100 € beträgt. Da ich in den letzten 15 Jahren zuvor als Selbständiger recht niedrig versichert war arbeite ich noch voll weiter und verdiene jetzt monatlich 3700 € hinzu, weshalb meine Teilrente von nur 560 € beträgt. Nun hat mein Arbeitgeber angekündigt, dass wir im Dezember noch eine unvorhergesehene Tantieme in Höhe von 6400 € erhalten können. Ich hätte dann in den 5 Monaten an Hinzuverdienst nicht nur 18500 € sondern 24900 €. Mein Friseur, dem ich davon erzählte, hatte von einem anderen Kunden gehört: Man solle sich in solchen Fällen die Tantieme doch erst Anfang 2020 auszahlen lassen. Wenn die schon 2019 ausgezahlt würde, bliebe von der bisher gezahlten Rente bei der endgültigen Berechnung Mitte 2020 doch kaum noch etwas übrig. Und für die 12 Monate in 2020 würde die Rente auch herabgesetzt. Zu viel gezahlte Beträge müssten zurückgezahlt werden. Da sei es doch besser, die Sonderzahlung von 6400 € erst im Januar 2020 zu erhalten. Dann würde die Rente für 2019 nicht mehr korrigiert. Das hätte aber zur Folge, dass ab Januar 2020 zunächst gar keine Rente mehr zu zahlen wäre. Man könne sie aber in 2020 zum günstigsten Zeitpunkt erneut beantragen. Hat mein Friseur Recht? Wenn ja, wann ist der günstigste Zeitpunkt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nikolaus,

egal wie Sie es letztlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren ist diese Einmalzahlung Hinzuverdienst, die Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente und ggf. auch auf den Grundanspruch hat. Sie können lediglich steuern, wann dies so sein wird. Die sogenannten Spitzabrechnung erfolgt grundsätzlich jeweils im Juli des Folgejahres. Sonstige unterjährige Veränderungen werden erst bei einer mindestens 10 prozentigen Abweichung bezogen auf das Jahr berücksichtigt.

Verwunderlich erscheint, dass bei niedrigem versicherten Verdienst in den letzten 15 Jahren und einem Hinzuverdienst von monatlich 3.700 EUR noch eine Teilrente in der beschriebenen Höhe zur Zahlung kommt.

Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Ruprechtam 19.11.2019 | 12:40
Sie sollten auf jeden Fall den Ratschlag Ihres Frisörs beherzigen. Scheint ja auch ein Rentenfachmann zu sein oder etwa nicht?
Siehe hieram 19.11.2019 | 17:08
Hat jedenfalls anscheinend gut zugehört :-) §96a SGB VI "Eine Einmalzahlung ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Hinsichtlich der Zuordnung kann regelmäßig auf die DEÜV-Meldung zurückgegriffen werden. Es wird dabei unterstellt, dass beitragspflichtige Einmalzahlungen in dem Jahr zugeflossen sind, für das sie gemeldet wurden. Wird bekannt, dass eine beitragsfreie Einmalzahlung gezahlt wurde, sind gesonderte Ermittlungen zu führen."
Nikolausam 19.11.2019 | 19:50
Das scheint etwas mit der Dauer des Rentenbezugs von nur 5 Monaten zu tun zu haben. Vielleicht spielt ja auch noch eine Rolle, dass unabhängig von der Anzahl der Rentenbezugsmonate nur ein (nicht etwa 5) Zwölftel des Hinzuverdienstes über dem Jahresfreibetrag angerechnet wurden. Und gerade wegen dieser Unbekannten suche ich ja noch auf eine Antwort auf meine Frage: „Wo ist der günstigste Zeitpunkt für einen neuen Rentenbeginn? Wird mir der Rentenversicherungsträger die denn beantworten (können)?
Ruprechtam 19.11.2019 | 20:36
Zitat von Nikolaus anzeigenausblenden
Hallo Nikolaus, Verwunderlich erscheint, dass bei niedrigem versicherten Verdienst in den letzten 15 Jahren und einem Hinzuverdienst von monatlich 3.700 EUR noch eine Teilrente in der beschriebenen Höhe zur Zahlung kommt. Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das scheint etwas mit der Dauer des Rentenbezugs von nur 5 Monaten zu tun zu haben. Vielleicht spielt ja auch noch eine Rolle, dass unabhängig von der Anzahl der Rentenbezugsmonate nur ein (nicht etwa 5) Zwölftel des Hinzuverdienstes über dem Jahresfreibetrag angerechnet wurden. Und gerade wegen dieser Unbekannten suche ich ja noch auf eine Antwort auf meine Frage: „Wo ist der günstigste Zeitpunkt für einen neuen Rentenbeginn? Wird mir der Rentenversicherungsträger die denn beantworten (können)?
Nein, aber sicher Dein Frisör!
Zwarte Pietam 19.11.2019 | 22:10
Ich bin zwar im Moment verschrien, will es aber wieder gut machen und dem Frisör helfen: Bei monatlich 3700 € Hinzuverdienst und Vollrente von 1100 € sollte die Rente wohl 4 Monate vor Kalenderjahresende bzw. Regelalter beginnen.
Siehe hieram 20.11.2019 | 07:26
Hallo Nikolaus, hier können Sie schon vor Ihrem Beratungstermin die Hinweise der Berechnungen Ihres Zuverdienstes (auch unter Berücksichtigung von "Hinzuverdienstdeckel") vorab checken und gehen dann "gerüstet" in das Gespräch. Den Betrag Ihres persönlichen Hinzuverdienstdeckels finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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