Hallo Tom,
wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, ist die Zahlung zwar ohne Antrag möglich, aber unüblich und nicht der richtige Weg. Ihr Rentenversicherungsträger muss das Vorliegen der Voraussetzungen für die "Sonderzahlung" prüfen. Mit einer besonderen Rentenauskunft teilt er Ihnen mit, ob, in welcher Höhe und bis wann Sie die Beiträge zahlen können. Dafür wir der Antrag benötigt.