Sie können die Zahlung zum Ausgleich etwaiger Rentenminderungen per Formular (V0210+V0211) bei dem für Ihre Frau zuständigen Rententräger schriftlich beantragen. Voraussetzung ist ein geklärtes Versicherungskonto um die hochgerechnete Rente korrekt zu ermitteln. Ratsam ist meiner Meinung nach schon eine persönliche Beratung, bevor man allein aus steuerlicher Sicht die Zahlung vornimmt. Das Beratungsstellennetz der Deutschen Rentenversicherung ist recht dicht und auch im ländlichen Raum finden Sprechtage statt. Nutzen Sie die Homepage der Rentenversicherung und suchen Sie eine nahe gelegene Beratungsmöglichkeit!